Die Scheibe der Zwietracht

Mawern: Ende der Renovierung, aber nicht Ende der Angelegenheit

13 August 2026, 05:00 Kirche

Denkmäler schützen oder sich buchstäblich an Vorschriften halten? Dieses Problem entstand nach der Renovierung eines denkmalgeschützten Bildstocks in Mawern. Die Entscheidung liegt beim Woiwodschaftskonservator für Denkmalpflege in Allenstein.

Am 16. Mai segnete der Priester Wojciech Wajda, Pfarrer in Peterswalde und Benern, den renovierten Bildstock in Mawern (poln. Mawry) im Kreis Allenstein, der im Jahr 1800 errichtet wurde. Die Mittel für die Renovierung der denkmalgeschützten Christusfigur am Kreuz sammelte die Familie Teschner aus Deutschland. Ihre Vorfahren hatten diesen Bildstock gestiftet. Bei der Renovierung des Denkmals vermittelte die Gesellschaft der Deutschen Minderheit „Ermland“ in Heilsberg. Darüber hinaus kaufte der Verein die Farbe und beauftragte die Neulackierung des Objekts.

Die Renovierung dauerte zwei Jahre

Einige Jahre zuvor hatte sich Kazimierz Hanusz, der in Mawern, das 30 Einwohner zählt, Dorfvorsteher war, des Denkmals angenommen. Er renovierte den Bildstock ehrenamtlich mit Hilfe seiner Familie, sicherte ihn und bewahrte ihn so vor dem Verfall. Die eigentliche Renovierung der Figur und des Kreuzes samt Formalitäten dauerte über zwei Jahre. Als sich am 16. Mai zur Segnung des Bildstocks die Teschners, die Hanusz‘, Mitglieder der deutschen Gesellschaft „Ermland“ aus Heilsberg sowie Agnieszka Ramotowska, Denkmalpflegerin, die die Christusfigur und das Kreuz restauriert hatte, trafen, herrschte große Freude. Alle betrachteten das Werk als abgeschlossen.

Markus Teschner (erster von links) – er hatte die Idee und initiierte die Geldsammlung für die Renovierung des Bildstocks. Im Hintergrund Gerard Wichowski.
Foto: L. K.

Leider wandte sich einige Zeit später das Stadt- und Gemeindeamt an Gerard Wichowski, den Vorsitzenden von „Ermland“, mit der Forderung, die durchsichtige Plexiglasplatte, die die Skulptur und das Kreuz schützte, zu entfernen. Der Grund: Die Scheibe war nicht in der Denkmaldokumentation aufgeführt und entspricht außerdem nicht dem ursprünglichen Zustand des Bildstocks. Nie zuvor hatte er ein Fenster gehabt. Warum stellte das Stadt- und Gemeindeamt eine solche Forderung? Weil die Gemeinde Guttstadt jetzt Eigentümer der Grundstücke der Teschners ist, auf denen sie im Jahr 1800 den Bildstock gestiftet hatten.

Der Fall Mawern – wohlbekannt

Was sagt Gerard Wichowski dazu?
„Ich habe ein Schreiben an den Denkmalkonservator der Woiwodschaft Ermland-Masuren mit der Bitte um Stellungnahme in der Angelegenheit dieser Plexiglasscheibe im Zusammenhang mit den Forderungen des Stadt- und Gemeindeamtes Guttstadt verfasst. Ich warte nun auf eine Antwort“, erklärt Gerard Wichowski.

Warum ließ er diese Scheibe am Bildstock anbringen? Um ihn vor Regen- und Schneeeinflüssen zu schützen und einem möglichen Dieb die Entwendung zu erschweren. Nach der Renovierung sind die Figur und das Kreuz in gutem technischem Zustand, sind sichtbar geworden und könnten jemanden anlocken, da sie einen hohen Wert haben.
„Ich wusste nicht, dass ich mich diesbezüglich an das Gemeindeamt wenden muss“, fügt der Vorsitzende hinzu.

Die Gemeinde Guttstadt ist jetzt Eigentümer der Grundstücke der Teschners, auf denen diese im Jahr 1800 den Bildstock gestiftet haben.

Der Fall Mawern ist Kinga Długa, leitende Inspektorin für bewegliche Denkmalpflege im Woiwodschaftsamt für Denkmalpflege in Allenstein, wohlbekannt.
Das Stadt- und Gemeindeamt Guttstadt war als Eigentümerin des Bildstocks verpflichtet, Herrn Wichowski aufzufordern, die Scheibe zu entfernen, da sie nicht mit der Dokumentation und dem ursprünglichen Zustand des Bildstocks übereinstimmt. Hätte es das nicht getan, hätte das Woiwodschaftsamt für Denkmalpflege, das die Renovierung des Bildstocks genehmigt hatte, die Entfernung der Scheibe gefordert und bei Nichteinhaltung dieser Forderung der Gemeinde ein Bußgeld auferlegt. Ich weiß heute noch nicht, wie die Entscheidung des Konservators ausfallen wird, aber der Spielraum ist begrenzt: Die Scheibe kann nicht bleiben“, erklärt Kinga Długa.

Warten auf die Entscheidung

Was kann Vorsitzender Wichowski in dieser Situation tun? Auf den Bescheid des Konservators warten. Der Konservator wird ihn an das Stadt- und Gemeindeamt Guttstadt schicken, und dieses an die Gesellschaft „Ermland“. Diese wird ihn dann umsetzen müssen. Das wird einige Zeit dauern, denn derzeit ist im Amt des Konservators Urlaubssaison, was den Erlass des Bescheids verzögert. Laut der leitenden Inspektorin könnte die Gesellschaft „Ermland“ diese Kette verkürzen, indem sie sich an das Stadt- und Gemeindeamt mit der Bitte um Überlassung des Bildstocks wendet, aber das hat keinen Einfluss auf die Entscheidung des Denkmalpflegeamtes.

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Der Verein könnte auch Berufung beim Minister für Kultur und nationales Erbe (ehemals Kultur und Kunst) einlegen, aber auch diesen binden dieselben Vorschriften. Wie die Beamtin rät, ist es für „Ermland“ am vernünftigsten, abzuwarten, bis sich der Woiwodschaftskonservator für Denkmalpflege äußert. Anschließend sollte man sich mit einem Antrag und der entsprechenden Dokumentation an das Stadt- und Gemeindeamt wenden, um die Genehmigung für diese Scheibe zu beantragen. Das Amt in Guttstadt wird ihn an den Woiwodschaftskonservator weiterleiten, und dann besteht die Chance, dass die Argumente des Schutzes vor Diebstahl und Witterungseinflüssen ihm erlauben, die Genehmigung für die Scheibe zu erteilen.
„Ich weiß, dass das alles Leute, die Denkmäler retten, demotiviert, aber solche Vorschriften haben wir. Wir müssen uns daran halten. Wir sind ein Amt“, seufzt Kinga Długa.

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