War Polen 1970 bereit, den NS-Verbrecher Erich Koch an die Delegation Willy Brandts zu übergeben? Eine oft zitierte Erinnerung legt dies nahe. Doch wie belastbar ist diese Quelle tatsächlich?
Der Artikel von Piotr Dukat über Erich Koch und das angebliche Angebot, ihn der Delegation Willy Brandts während dessen Warschau-Besuchs im Dezember 1970 zu übergeben, wirft Fragen auf, die weit über die Biografie eines der wichtigsten Würdenträger des „Dritten Reiches“ hinausgehen. Es ist vor allem die Frage nach dem Status politischer Memoiren als historische Quellen sowie danach, auf welche Weise eine einzelne memoirenhafte Überlieferung mit der Zeit zu einem gesicherten Fakt werden kann.
Ausgangspunkt ist eine Bemerkung Egon Bahrs in seiner Autobiografie „Zu meiner Zeit“ (1996). Bahr, einer der Architekten der neuen Ostpolitik und enger Mitarbeiter von Bundeskanzler Willy Brandt, schrieb, dass der westdeutschen Seite während des Aufenthalts des Bundeskanzlers in Warschau im Dezember 1970 angeboten worden sei, Erich Koch mit in die Bundesrepublik zu nehmen. Die deutsche Delegation habe darauf mit Überraschung reagiert und den Vorschlag ignoriert.
Bahrs Darstellung wurde später von Ralf Meindl in der ersten wissenschaftlichen Biografie Kochs, „Ostpreußens Gauleiter. Erich Koch – eine politische Biographie“ (2007), aufgegriffen. Meindl stellt sie jedoch nicht als gesicherten Fakt dar. Er verwendet die Formulierung „soll … angeboten worden sein“ und verweist ausschließlich auf Bahrs Erinnerungen. Er nennt weder ein Archivdokument noch die Aussage eines anderen Beteiligten, die diese Angaben bestätigen würden.
Die Erwähnung der Darstellung eines Politikers in einer wissenschaftlichen Arbeit wirft die Frage nach der Überprüfung der Angaben auf. Die Fußnote führt den Leser zu genau einer memoirenhaften Quelle. Es handelt sich um ein den Historikern gut bekanntes Phänomen: Ein einzelnes Zeugnis, das von nachfolgenden Autoren wiederholt zitiert wird, beginnt mit der Zeit nicht mehr als Möglichkeit, sondern als gesicherter historischer Fakt wahrgenommen zu werden.
Bedeutet dies, dass Bahr sich etwas ausgedacht oder irgendwelche Signale von polnischer Seite falsch verstanden hat? Auch diese Schlussfolgerung lässt sich nicht ziehen. Memoiren gehören zu den wichtigen Ego-Dokumenten, erfordern jedoch eine besonders sorgfältige Quellenkritik. Bahr selbst war sich dessen bewusst. Im Vorwort zu seinen 2013 veröffentlichten Erinnerungen an Willy Brandt („Das musst du erzählen“ – Erinnerungen an Willy Brandt) weist der Autor darauf hin, dass der Zeitablauf die Details der Ereignisse verwischt, während in der Erinnerung vor allem einzelne Bilder, Situationen und Formulierungen haften bleiben.
Er schreibt auch über den Unterschied zwischen „Geschichte und Geschichten“. Er verspricht dem Leser also keine stenografische Aufzeichnung der Vergangenheit, sondern bietet bewusst eine Erzählung an, die auf der selektiven und subjektiven Erinnerung eines Zeitzeugen beruht. Diese Selbstreflexion hat eine wesentliche methodische Bedeutung: Sie bedeutet, dass auch Bahrs Erinnerungen – wie jede andere Quelle dieser Art – als Zeugnis menschlicher Erinnerung zu behandeln sind, das der Konfrontation mit anderen Quellen bedarf.
Bezeichnend ist dabei, dass er in „Das musst du erzählen“ dem Warschau-Besuch Brandts im Dezember 1970 einen eigenen Abschnitt widmet – unter anderem mit einer Schilderung des berühmten Kniefalls vor dem Denkmal der Helden des Ghettos –, in diesem Zusammenhang jedoch über das angebliche Angebot, den Kriegsverbrecher Koch zu übergeben, schweigt. Diese Diskrepanz zwischen den beiden Darstellungen desselben Autors, „Zu meiner Zeit“ und „Das musst du erzählen“, zum selben Besuch stellt für sich genommen ein bedeutsames methodisches Argument dar.

Der historische Warschau-Besuch Willy Brandts ist gut dokumentiert. Im Bild: Das Willy-Brandt-Denkmal in Warschau. Entworfen von Wiktoria Czechowska-Antoniewska.
Foto: Cybularny/Wikimedia Commons
Im Fall der Erwähnung Kochs stellen sich mehrere Fragen. Gibt es unabhängige Zeugnisse, die Bahrs Darstellung bestätigen? Bislang wurden solche Quellen nicht benannt. Ein besonders wichtiger Bezugspunkt bleibt die Studie von Marcin Majewski über die im Bestand des Instituts für Nationales Gedenken (IPN) erhaltenen Materialien zu Erich Koch.
Der Autor bespricht mehrere Dutzend Archiveinheiten, darunter Gerichts- und Gefängnisakten, Materialien des Innenministeriums, des Sicherheitsdienstes sowie weitere Dokumentenbestände zu Koch. Das vorgestellte Material enthält Informationen über wiederholte Versuche, Koch freizulassen, über Aktivitäten seiner Familie, über das Interesse der sowjetischen Behörden am Bernsteinzimmer, über Kontakte zu Vertretern der Bundesrepublik sowie über den Verlauf seines langjährigen Aufenthalts in polnischen Gefängnissen.
Keine Erwähnung findet sich hingegen zu Erwägungen, Koch in die Bundesrepublik zu übergeben, geschweige denn an die Delegation Brandts. Das Schweigen der Quellen ist noch kein hinreichender Beweis dafür, dass das Ereignis nicht stattgefunden hat. Angesichts der so breit dokumentierten Geschichte von Kochs Aufenthalt in Polen wird es jedoch zu einem Argument, das zur Zurückhaltung bei der Formulierung mahnt, Warschau habe solche „Geschenke“ angeboten.
Ein einzelnes Zeugnis, das von nachfolgenden Autoren wiederholt zitiert wird, beginnt mit der Zeit nicht mehr als Möglichkeit, sondern als gesicherter historischer Fakt wahrgenommen zu werden.
Es stellt sich auch die Frage, ob die von Bahr geschilderte Situation der Logik der Ereignisse vom Dezember 1970 entspricht. Der Besuch Brandts hatte einen historischen Charakter. Sein wesentliches Ziel war die Unterzeichnung des Normalisierungsvertrags sowie die politische Anerkennung der Grenze an Oder und Neiße. Kaum vorstellbar ist, dass man zugleich die Übergabe eines der bekanntesten NS-Verbrecher vorbereitet hätte, ohne dass dies Spuren in der Verwaltungs- oder diplomatischen Dokumentation hinterlassen hätte.
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang die Quellenlage zur Causa Koch selbst. Das Protokoll des dreistündigen Gesprächs zwischen Gomułka und Brandt, das am 7. Dezember in Warschau stattfand, verfasste der bei diesem Gespräch anwesende Stanisław Trepczyński; Dolmetscher der polnischen Seite war Mieczysław Tomala, der auch Verfasser der zusammenfassenden Aufzeichnung über den gesamten Besuch des Bundeskanzlers in Polen vom 6. bis 8. Dezember 1970 war. Auf deutscher Seite nahm als Dolmetscher Karl Heinz Buhring an dem Gespräch teil. In keiner der Aufzeichnungen der genannten Personen taucht der Name Erich Kochs auf.
Er erscheint auch nicht im Personenregister der Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland für das Jahr 1970. Seine Nichterwähnung im veröffentlichten Gesprächsprotokoll ist daher nicht auf eine redaktionelle Kürzung dieses Dokuments zurückzuführen; vielmehr findet sich sein Name im gesamten für das Jahr 1970 zugänglichen Quellenmaterial nicht. Vier voneinander unabhängige Aufzeichnungen – das polnische Protokoll eines Gesprächsteilnehmers, die polnische Sammelaufzeichnung, die Anwesenheit des deutschen Dolmetschers sowie die offizielle deutsche Edition diplomatischer Dokumente – schweigen übereinstimmend zu derselben Angelegenheit.
Dies bedeutet natürlich nicht, dass in Gesprächen am Rande nicht eine beiläufige Bemerkung oder ein informeller Hinweis gefallen sein könnte. Der gegenwärtige Forschungsstand und die erhaltenen Quellen erlauben es jedoch nicht, eine solche hypothetische Möglichkeit einem offiziellen, vom polnischen Staat unterbreiteten Angebot gleichzusetzen.
Es lohnt sich auch zu fragen, welchen Nutzen Warschau aus einer solchen „Geste“ hätte ziehen sollen. Sie hätte im Widerspruch zu der konsequent vertretenen Position der Machthaber der Volksrepublik Polen gestanden, wonach NS-Verbrecher strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden sollten – zumal die polnische Öffentlichkeit wusste, dass viele Täter in der Bundesrepublik jahrelang erfolgreich Ermittlungen, Prozessen und Urteilen entgangen waren.
Von Bedeutung ist auch der internationale Kontext, der die Glaubwürdigkeit dieser Hypothese zusätzlich in Frage stellt. Seit Anfang der sechziger Jahre interessierten sich die sowjetischen Behörden für die Person Erich Kochs und machten ihre Zustimmung zu seiner Auslieferung von der Preisgabe des Verstecks des Bernsteinzimmers abhängig. Es erscheint wenig wahrscheinlich, sich vorzustellen, dass Warschau in dieser Situation eigenständig, ohne Konsultation mit Moskau, über die Übergabe Kochs an die Bundesrepublik hätte entscheiden können. Die erhaltenen Quellen liefern keinerlei Hinweise darauf, dass solche Gespräche geführt wurden.
Hinzu kommt die Frage nach der politischen Rationalität der gesamten Situation aus westdeutscher Perspektive: Es ist nicht ersichtlich, welches Interesse Willy Brandt an der Annahme eines solchen Angebots gehabt haben sollte. Zur symbolischen Dimension des Besuchs wurde die Geste vor dem Denkmal der Helden des Ghettos. Eine Rückkehr nach Bonn mit einem der prominenten Würdenträger des „Dritten Reiches“, der wegen Verbrechen während der Besatzung verurteilt worden war, hätte die Wahrnehmung dieses Besuchs sowohl in der Bundesrepublik als auch darüber hinaus vollständig verändern können. Eine solche Tatsache hätte sich schließlich vor der freien Presse eines demokratischen Landes nicht verbergen lassen.
Wie heikel diese Materie war, zeigen die Ereignisse der folgenden Jahre. Im September 1984 reichten sich Bundeskanzler Helmut Kohl und der französische Präsident François Mitterrand in Verdun über den Gräbern der Soldaten des Ersten Weltkriegs die Hände – eine Geste, die zu einem der bedeutenden Symbole der deutsch-französischen Aussöhnung wurde. So wurde sie aufgenommen, weil sie gefallenen Soldaten galt und nicht Tätern.
Damit kontrastiert ein Fall, der sich nur wenige Monate später ereignete: Im Mai 1985 besuchte US-Präsident Ronald Reagan auf Einladung Kohls den Soldatenfriedhof in Bitburg, um des 40. Jahrestags des Kriegsendes in Europa zu gedenken. Als sich herausstellte, dass 49 der dort Bestatteten der Waffen-SS angehört hatten, brach eine der schärfsten politischen Kontroversen der Präsidentschaft Reagans aus – mit zahlreichen Protesten jüdischer Organisationen sowie ausländischer Regierungen und Parlamentarier. Reagan absolvierte den Besuch schließlich dennoch, wobei er ihn durch einen zuvor erfolgten Besuch des ehemaligen Konzentrationslagers Bergen-Belsen auszubalancieren versuchte; die Angelegenheit prägte jedoch dauerhaft die Bewertung dieser Episode seiner Präsidentschaft.
Diese beiden Fälle zeigen, wie schmal und heikel die Grenze zwischen einer symbolischen Geste der Versöhnung und einem politischen Skandal war – und rechtfertigen umso mehr Zurückhaltung gegenüber der Anekdote um Koch: Hätte man tatsächlich eine derart spektakuläre Geste erwogen, wäre ihr politisches Risiko mit dem von Bitburg vergleichbar, ja sogar größer gewesen – ging es dort doch um Gräber und nicht um einen lebenden, uneinsichtigen deutschen Verbrecher.
Der Fall Erich Koch zeigt, dass Quellenkritik nicht darin besteht, die Glaubwürdigkeit eines Zeugen in Frage zu stellen, sondern die Grenzen der Verlässlichkeit seines Zeugnisses zu bestimmen. Selbst die Erinnerung eines der wichtigsten Architekten der Ostpolitik bleibt zunächst das Zeugnis eines einzelnen Zeitzeugen und kann erst im Abgleich mit der Archivdokumentation zu einem Element der Rekonstruktion der Ereignisse werden.