35 Jahre deutsch-polnische Verträge: Warum brauchen die Deutschen in Polen einen neuen Ansatz in der Sprachausbildung?

21 Februar 2026 Bildung , Politik

35 Jahre nach der Unterzeichnung des deutsch-polnischen Vertrags über gute Nachbarschaft steht die deutsche Minderheit in Polen erneut vor grundlegenden Herausforderungen. Warum es jetzt einen neuen, langfristigen Ansatz in der Sprachausbildung braucht, analysiert Rafał Bartek, Vorsitzender des Verbandes der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen und Vorsitzender des Regionalparlaments der Woiwodschaft Oppeln.

Bahnbrechender Vertrag

Im Juni 2026 sind genau 35 Jahre seit der Unterzeichnung des Vertrags zwischen der Republik Polen und der Bundesrepublik Deutschland über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit vergangen.

Der Vertrag war damals in vielerlei Hinsicht ein absolut bahnbrechendes Dokument für die deutsche Minderheit in Polen, für die der Zugang zu allen Ausdrucksformen des Deutschseins (bis auf wenige Ausnahmen) während der Zeit der Volksrepublik Polen offiziell verboten war. Die Bestimmungen des Vertrags, die ausdrücklich auf das Recht auf Bewahrung der kulturellen und sprachlichen Identität hinweisen, stellten einen Durchbruch dar.

Heute lohnt es sich jedoch, eine Bilanz dieser 35 Jahre zu ziehen, insbesondere aus der Perspektive der letzten Jahre, in denen sich in diesem Bereich so viel ereignet hat – zumal vieles davon, was geschehen ist, seinen Ursprung gerade in der Berufung auf die Bestimmungen dieses Vertrags hat.

Diskriminierung wegen Deutschseins

Als Mitte Dezember 2021 der Sejm der Republik Polen auf Antrag des Abgeordneten Janusz Kowalski von der Partei Recht und Gerechtigkeit (Prawo i Sprawiedliwość) beschloss, die Ausgaben für den Unterricht Deutsch als Minderheitensprache um 40 Millionen PLN zu kürzen, schien es unvorstellbar, dass es im polnischen Rechtssystem zu einer Situation kommen könnte, in der die Kürzung nur eine Minderheit betreffen würde.

Die polnische Gesetzgebung ist nämlich so aufgebaut, dass die Rechte aller dreizehn in Polen anerkannten Minderheiten gleich sind. Es gibt keine rechtlichen Regelungen, die Minderheiten in größere und kleinere oder in bessere und schlechtere unterteilen würden.

In den folgenden Monaten zeigte sich jedoch, dass das Fehlen einer bestimmten Lösung nicht bedeutet, dass eine solche nicht eingeführt werden kann. Der damalige Bildungsminister Przemysław Czarnek kündigte am 22. Januar 2022 in seinem Beitrag auf der Social-Media-Plattform „X“ an, dass die Einschränkung des Rechts auf Unterricht in Minderheitensprachen nur eine Minderheit betreffen werde, nämlich die deutsche Minderheit. Wie angekündigt, trat am 4. Februar 2022 eine gesetzliche Regelung in Kraft, die es in der Europäischen Union bis dahin noch nicht gegeben hatte.

Deutsch AG.
Foto: Archiv

Die offizielle, rechtliche Diskriminierung polnischer Staatsbürger, die der deutschen Minderheit angehören, begann mit der Kürzung der Stundenanzahl für den Unterricht Deutsch als Minderheitensprache von 3 auf 1. Trotz einer Welle von Protesten, Unterschriftensammlungen und zahlreichen Appellen begann die Diskriminierung am 1. September 2022 und dauerte das gesamte Schuljahr 2022/2023 sowie 2023/2024 an.

Erst nach dem Machtwechsel in Polen im Herbst 2023 führte die neue Bildungsministerin Barbara Nowacka eine Verordnung ein, die den früheren Standard wiederherstellte, d. h. gleiche Rechte für alle in Polen lebenden nationalen und ethnischen Minderheiten.

Es stellt sich jedoch die Frage, warum man sich nicht dazu entschlossen hat, die Verordnung von Minister Czarnek vom 4. Februar aus dem Rechtsverkehr zu entfernen. Schließlich war sie nach Meinung von Experten offensichtlich fehlerhaft und verstieß eindeutig gegen das verfassungsmäßige Recht auf Gleichbehandlung (Art.  32. 1:  „Alle sind vor dem Gesetz gleich. Alle haben das Recht, von der öffentlichen Gewalt gleich behandelt zu werden. 2.  Niemand darf aus welchem Grund auch immer im politischen, gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Leben diskriminiert werden.“).

Verfassungsgerichtshof außerhalb des Verfahrens

Einer der möglichen Gründe für diese Herangehensweise könnte die Tatsache sein, dass der unabhängige Verfassungsgerichtshof in Polen während der Regierungszeit der Partei Recht und Gerechtigkeit aufgehört hat zu funktionieren. Dies wurde durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs bestätigt.

Der Verfassungsgerichtshof, der nach personellen Veränderungen begann, im Interesse der damals regierenden Partei zu agieren, wird bis heute von internationalen Gremien und Gerichten nicht anerkannt.

Die deutsche Minderheit war übrigens selbst eines der ersten „Opfer“ der Änderungen im Verfassungsgerichtshof. Dieser wies 2017 mit den Stimmen der sogenannten „Ersatzrichter“ die Klage der Gemeinden in der Umgebung von Oppeln gegen das Verfahren zur Erweiterung der Stadtgrenzen von Oppeln um zwölf Dörfer ab.

In acht Ortschaften, die von der Stadt Oppeln eingenommen wurden, gab es zuvor polnisch-deutsche zweisprachige Schilder, die die Präsenz einer kompakten deutschen Minderheit in diesem Gebiet dokumentierten.

Gemäß Art. 5 des Gesetzes über nationale und ethnische Minderheiten aus dem Jahr 2005 ist es verboten, „… Mittel anzuwenden, die eine Veränderung nationaler oder ethnischer Proportionen auf den von Minderheiten bewohnten Gebieten bezwecken“.

Keine Zustimmung zur Diskriminierung von Kindern

Wir sehen also deutlich, wie die Erschütterung der Grundlage der Demokratie, also die Unabhängigkeit der Gerichte, direkte Auswirkungen auf die Lebensrealität derjenigen hatte, die per Definition schwächer sind, in diesem Fall also auf die Lebensrealität der deutschen Minderheit in der Republik Polen.

Um auf das Thema der sprachlichen Diskriminierung zurückzukommen, sollte man bedenken, dass die deutsche Minderheit neben Protesten auch Maßnahmen ergriffen hat, um die Auswirkungen der sprachlichen Diskriminierung, von der nur Kinder betroffen waren, zu verringern.

Dank der Unterstützung der deutschen Regierung konnte das Projekt „Deutsch AG“ erweitert werden, das finanzielle Unterstützung für zusätzliche Deutschunterrichtsstunden vorsieht, die nach Abschluss des regulären Unterrichts und außerhalb des Lehrplans in den schulischen Räumlichkeiten organisiert werden.

Dank zahlreicher Treffen und Gespräche mit Kommunalpolitikern gelang es, einige von ihnen davon zu überzeugen, Deutschunterricht in ihren Gemeinden anzubieten. In der Woiwodschaft Oppeln entschieden sich letztendlich 40 von 54 Gemeinden, in denen Deutsch als Minderheitensprache unterrichtet wird, für diesen Schritt, in der Woiwodschaft Schlesien waren es 6 von 60 Gemeinden.

Heute befindet sich ein Teil dieser Gemeinden, die die Stunden hinzugefügt haben (ca. 13 Gemeinden), in einem Rechtsstreit mit dem polnischen Staat. Sie fordern auf gerichtlichem Wege eine Entschädigung für die während der andauernden Diskriminierung gekürzte Bildungsförderung ein. Sechs dieser Gemeinden haben bereits Urteile der ersten Instanz erhalten, die ihnen in dieser Hinsicht Recht geben.

Anzahl der Unterrichtsstunden wurde wiederhergestellt, aber das Problem bleibt bestehen

In gewisser Weise könnten wir also zu dem falschen Schluss kommen, dass alles gut ausgegangen ist und die Gerechtigkeit gesiegt hat. Das ist jedoch nicht der Fall, denn wir dürfen nicht vergessen, dass die Auswirkungen der staatlichen Politik gegenüber der deutschen Minderheit tiefgreifender sind und langfristig spürbar bleiben werden.

Bereits vor 2022 wiesen die deutsche Minderheit sowie andere in Polen lebende nationale und ethnische Minderheiten auf die Notwendigkeit tiefgreifender Reformen des Bildungssystems für Minderheiten hin. Vertreter der Minderheiten betonten wiederholt, dass trotz steigender staatlicher Ausgaben die Effizienz dieser Bildung sinkt. Sie machen auf systembedingte Hindernisse aufmerksam, die die Weiterentwicklung effizienterer Bildungsformen, wie des zweisprachigen Unterrichts oder des Unterrichts in der Minderheitensprache, verhindern.

Deutsche Kinderclubs.
Foto: Archiv

In ihren weiteren, sehr kritischen Berichten haben auch die Experten des Europarates, die regelmäßig den Grad der Umsetzung der bereits 2009 in unserem Land ratifizierten Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen in Polen analysieren, darauf hingewiesen und weisen weiterhin darauf hin.

Infolge der Diskriminierung traten neue Probleme auf und bereits bestehende Probleme verschärften sich. Ein Beispiel hierfür ist der Mangel an Lehrkräften für den Deutschunterricht. An der Universität Oppeln haben im laufenden akademischen Jahr nur wenige Studierende ein klassisches Germanistikstudium aufgenommen, und die Chancen, dass einige von ihnen später eine Stelle an einer Schule finden, sind verschwindend gering, da auch in den älteren, zahlreicheren Jahrgängen nur einzelne Personen den Lehrerberuf gewählt haben. An anderen Hochschulen sieht die Situation ähnlich aus.

Der Hauptgrund dafür ist wahrscheinlich nach wie vor die Anziehungskraft der Wirtschaft, die für Deutschkenntnisse besser bezahlt als die Schule, aber auch die Unsicherheit, die sich im Zusammenhang mit Diskriminierung eingeschlichen hat, spielt eine Rolle – Garantiert die Wahl des Berufs des Deutschlehrers einen sicheren Arbeitsplatz? Wenn die Politik der letzten Jahre gezeigt hat, dass man von einem Tag auf den anderen zwei Drittel seiner Arbeitsstelle verlieren kann?

Gleichzeitig ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die Deutsch als Minderheitensprache in Grundschulen lernen, in den letzten Jahren sogar gestiegen. Während es im Schuljahr 2021/2022 in ganz Polen knapp 50.000 Lernende gab, die Deutsch als Minderheitensprache in Grundschulen lernten, sind es im aktuellen Schuljahr bereits fast 60.000, und das trotz einer sich verschlechternden demografischen Lage.

Man kann dies also so interpretieren, dass die Kampagne der Regierung gegen die Sprache irgendwie auch zu einer Kampagne für die Sprache geworden ist, denn möglicherweise haben erst dann einige Eltern von ihrem Recht erfahren, dass ihre Kinder dieses Angebot nutzen können.

Ein enormes Problem bleibt jedoch die Frage der Fortsetzung des Minderheitensprachenunterrichts in weiterführenden Schulen. Aufgrund systemischer Barrieren ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die dieses Fach wählen, nach wie vor verschwindend gering.

Gesellschaftliche Veränderungen innerhalb der Minderheit und die Notwendigkeit eines neuen Ansatzes

All dies geschieht in einer Zeit, in der nach Jahren der sprachlichen Erziehung zu Hause – vor dem Fernseher oder dank der Generation der Großeltern – die Rolle der Schule in diesem Bereich heute immer wichtiger wird. Die Generation der Großeltern, die die Sprache weitergeben, ist nahezu verschwunden, und auch die Zahl derjenigen, die deutsches Satellitenfernsehen schauen, nimmt ab, da es insgesamt immer weniger Menschen gibt, die überhaupt noch traditionelles Fernsehen schauen.

Wir können also nicht sagen, dass wir als Minderheit irgendwie zurechtkommen werden, denn die Frage der Sprache ist für uns von existenzieller Bedeutung. Wir wissen, dass dies nicht so funktioniert und dass die Minderheiten ohne kluge und durchdachte Unterstützung des Staates diese Herausforderungen nicht bewältigen können.

Interessanterweise geht es hier nicht um Geld, denn nach Meinung der Minderheiten in Polen sind im gesamten System bereits ausreichend Mittel vorhanden. Entscheidend sind vielmehr konkrete rechtliche Lösungen, die endlich die Qualität der Minderheitenbildung fördern und deren Wirksamkeit untersuchen, anstatt sich ausschließlich auf die bloße Existenz dieser Bildung zu konzentrieren.

Eine der Forderungen der Minderheiten ist seit Jahren die Einrichtung einer Institution, die sich professionell mit dem Thema der Minderheitenbildung befasst und deren Qualität untersucht. Dieses Thema wird in weiteren Dokumenten behandelt, die von der Minderheitenseite der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der Minderheiten, einem Beratungsgremium des Ministerpräsidenten, vorbereitet werden. Ebenso wird es auch in den Arbeiten anderer Gremien angesprochen, die sich mit dieser Thematik befassen.

Und genau damit könnte man beginnen, denn Sprachkenntnisse sind nicht nur für kulturelle und kognitive Zwecke wichtig, sondern auch für die Wirtschaft der von Minderheiten bewohnten Regionen.

Vor diesem Hintergrund ist es kaum nachvollziehbar, dass 36 Jahre nach der demokratischen Wende in Polen und zum 35. Jahrestag der Unterzeichnung des Vertrags über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen noch immer keine Maßnahmen und institutionellen Lösungen vorhanden sind, die eine langfristige Betrachtung der Frage der Minderheitensprachenbildung ermöglichen würden.

Rafał Bartek

Vorsitzender des Verbandes der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen, Vorsitzender des Regionalparlaments der Woiwodschaft Oppeln.

In den Jahren 2012-2018 war er Ko-Vorsitzender der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten.

Oppeln, den 18.02.2026

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