Die Kulturgruppen, die bei der Sozial-Kulturellen Gesellschaft der Deutschen im Oppelner Schlesien (SKGD) tätig sind, können eine finanzielle Unterstützung für ihre Arbeit beantragen. Die Mittel stammen aus einer Förderung des Ministeriums für Inneres und Verwaltung und sollen die Entwicklung von Gruppen unterstützen, die die deutsche Sprache, Tradition und Kultur in der Region pflegen.
Anträge auf Förderung der Tätigkeit von Kulturgruppen für das Jahr 2027 können bis zum 31. Juli 2026 (Freitag) eingereicht werden. Das Antragsformular steht sowohl in elektronischer als auch in Papierform zur Verfügung.
Unterstützung für Gruppen und Solisten
Die Förderung richtet sich an Kulturgruppen, die innerhalb der Strukturen der DFK – der Ortsgruppen der deutschen Minderheit sowie der Gemeinde- oder Kreisvorstände – tätig sind. Eine Unterstützung können ausschließlich Gruppen beantragen, die mit einer DFK zusammenarbeiten und als Kulturgruppe der SKGD im Oppelner Schlesien auftreten.
Auch Gruppen oder Solisten, die bisher keine Förderung genutzt haben, können Mittel beantragen – Voraussetzung ist die Kontaktaufnahme mit der Koordinatorin Ewa Mróz.
Bei der Antragstellung müssen die Bedürfnisse der Gruppe genau angegeben werden – einschließlich der Art der Ausgabe, der benötigten Menge sowie der voraussichtlichen Kosten. Die Förderung deckt nicht die gesamten Ausgaben ab, sondern maximal 75 Prozent der Gesamtkosten.
Wofür können Mittel beantragt werden?
Im Rahmen des Programms für das Jahr 2027 können unter anderem folgende Ausgaben gefördert werden:
- Transportkosten (Miete eines Reisebusses, Busfahrten) oder Treibstoff,
- Anschaffung von Musikinstrumenten und Zubehör (z. B. Notenständer, Pflegemittel für Instrumente),
- Reparatur von Instrumenten und musikalischer Ausstattung,
- Anschaffung von Tontechnik (z. B. Lautsprecher, Kabel, Mikrofone),
- weitere Ausgaben im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Gruppen.
Die Förderung kann auch die Anschaffung oder Anfertigung von Bühnenkleidung umfassen – etwa das Nähen von Kostümen, den Kauf von Materialien, fertigen Kleidungsstücken wie Hemden oder Röcken sowie Tanzzubehör, beispielsweise Pompons.

Foto: Stefani Koprek-Golomb
Zusätzlich können Gruppen eine Förderung für die Vergütung einer Person beantragen, die die Gruppe leitet.
Die Antragsteller sollten ihren Bedarf möglichst genau beschreiben, zum Beispiel die Anzahl geplanter Fahrten, benötigter Schuhpaare oder Ausstattungselemente.
Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung
Damit eine Gruppe eine finanzielle Unterstützung erhalten kann, muss sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazugehöreninsbesondere:
- die Tätigkeit bei einer konkreten DFK, einem Gemeinde- oder Kreisvorstand,
- die Zusammenarbeit mit der SKGD im Oppelner Schlesien,
- das Auftreten als Kulturgruppe der SKGD ohne Änderung des Namens je nach Veranstaltungsort oder Veranstalter,
- die Präsentation eines zweisprachigen Programms – in deutscher und polnischer Sprache,
- die Förderung der Tätigkeit der SKGD durch entsprechende Hinweise (Logo) auf Werbematerialien über die Finanzierung aus Mitteln
- der SKGD und des Ministeriums für Inneres und Verwaltung.
- Voraussetzung für die Auszahlung der Mittel ist außerdem die fristgerechte Einreichung des Antrags, eine korrekte Abrechnung früherer Förderungen sowie die Vorlage erforderlicher Berichte und Fotodokumentationen zu den durchgeführten Aktivitäten.
Auch neue Gruppen können sich bewerben
Gruppen und Solisten, die bisher keine Förderung erhalten haben und noch nicht mit der SKGD zusammengearbeitet haben, aber eine solche Zusammenarbeit beginnen möchten, können sich an die Koordinatorin der Kulturgruppen der SKGD, Ewa Mróz, wenden.

Foto: Stefani Koprek-Golomb
Kontakt:
E-Mail: ewa.mroz@skgd.pl
Tel.: 506 264 831, 77 40 21 077
Auch bei Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit der Antragstellung kann man sich an die Koordinatorin wenden.
Das Online-Formular ist hier verfügbar:
https://forms.gle/6NsBr2Aj8pmmZs3f7