Erinnerung an Flucht und Vertreibung 35 Jahre nach dem deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag
Im fünfunddreißigsten Jahr nach der Unterzeichnung des deutsch-polnischen Vertrags über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit kehrt ein Thema zurück, das noch vor einigen Jahren zumindest teilweise befriedet schien: die Vertreibung der Deutschen nach 1945 und ihr Platz im europäischen Geschichtsgedächtnis.
Die geplanten Änderungen am Gesetz, das die Tätigkeit der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ in Berlin regelt, haben bereits bei einem Teil der deutschen Politiker sowie in Kreisen, die sich mit Erinnerungskultur befassen, Besorgnis ausgelöst. Die Bedenken betreffen nicht nur die künftige Ausrichtung der Institution nach der Wahl eines neuen Direktors, sondern vor allem eine mögliche Verschiebung der Interpretationsschwerpunkte: weg von der europäischen Geschichte der Zwangsmigrationen hin zu einer stärker national definierten Erzählung über die „Vertreibung der Deutschen“.
Für den polnischen Leser mag dies wie eine Rückkehr zu den Auseinandersetzungen vor zwei Jahrzehnten klingen. Damals löste das Projekt eines „Zentrums gegen Vertreibungen“, das vom Bund der Vertriebenen unterstützt wurde, in Polen heftige Emotionen aus. Man befürchtete eine Relativierung der deutschen Verantwortung für den Zweiten Weltkrieg sowie eine Verlagerung der Aufmerksamkeit von den Massenopfern der deutschen Besatzung auf das Leid der Deutschen selbst.

Die geplante Gesetzesänderung zur Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ könnte den Schwerpunkt der Erinnerungskultur erneut stärker auf die deutsche Opfererfahrung verlagern – und damit einen lange mühsam aufgebauten Kompromiss infrage stellen. Im Bild: der „Brunnen der Erinnerung“ („Węzełek“) in Breslau.
Foto: Krzysztof Ruchniewicz
Zum Symbol jener Kontroversen wurde die bekannte Karikatur von Walter Hanel „Geschenk nach Polen“, die noch während der schärfsten Debatten um das Projekt Erika Steinbachs veröffentlicht wurde. Sie stellte die „Vertreibungen“ als eine Art Geschenk an Polen dar – ein bitterer Kommentar zu den deutschen Erinnerungsstreitigkeiten und zugleich eine Illustration der polnischen Befürchtungen vor einem nationalen Wettbewerb des Leidens.
Die Karikatur traf den Nerv der Angst, dass die tragische Geschichte auf die Logik gegenseitiger Ungerechtigkeiten reduziert werden könnte, ohne die Ursachen des Krieges und die Folgen der deutschen Besatzungspolitik zu berücksichtigen. Der Zeichner griff dabei ein bereits bekanntes Motiv der deutsch-polnischen Brücke auf. Die zuvor stabil wirkende Brücke erscheint in Hanels Karikatur erneut gefährdet.
Von der „Vertreibung“ zu den „Zwangsmigrationen“
Die Antwort auf jene Konflikte bestand jedoch nicht nur aus politischen Protesten. Schrittweise begann man, nach einer neuen Sprache der Erinnerung zu suchen – einer europäischeren und national weniger exklusiven. Eines der interessantesten Beispiele bleibt der Breslauer „Brunnen der Erinnerung“ („Węzełek“) – eine bescheidene künstlerische Installation, die auf die Erfahrung des Heimatverlustes, der Zwangsmigration und der biographischen Entwurzelung verweist, ohne das Leid ausschließlich einer Nationalität zuzuschreiben.
Es war kein Zufall, dass man damals immer häufiger nicht mehr von „Vertreibung“ im Singular sprach – einem Begriff, der in der Wahrnehmung eng mit dem Schicksal der Deutschen verbunden war –, sondern von „Zwangsmigrationen“ im Plural. Dieser Sprachwandel hatte grundlegende Bedeutung. Er ermöglichte es, die verschiedenen Erfahrungen des 20. Jahrhunderts anzuerkennen – die der Deutschen, Polen, Ukrainer, Weißrussen, Litauer und vieler anderer – ohne dabei die historische Verantwortung des Dritten Reichs für den Kriegsausbruch und die Entfesselung der Gewaltspirale zu verwischen.
Der damals erzielte Kompromiss gehörte zu den wichtigsten Errungenschaften des deutsch-polnischen Erinnerungsdialogs nach 1989. Auf ihm gründete später die Arbeit der Berliner Stiftung. Die deutsche Erfahrung von Flucht und Vertreibung wurde als Teil der europäischen Geschichte anerkannt, dabei aber sehr deutlich in den Kontext der nationalsozialistischen Expansions- und Vernichtungspolitik eingebettet. Dies ermöglichte einen schrittweisen Vertrauensaufbau auch auf polnischer Seite.
Ein schwieriger Erinnerungskompromiss
Das Gesetz von 2020 definierte den Zweck der Stiftung als Wachhalten der Erinnerung an „Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert im historischen Kontext des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Expansions- und Vernichtungspolitik“. Keine Nationalität wurde gesondert erwähnt – was eine bewusste Interpretationsentscheidung war und das Ergebnis jahrelanger Diskussionen darstellte.
Das Problem liegt nicht in der Erinnerung an die deutschen Vertriebenen selbst – das steht längst außer Diskussion –, sondern in der Frage, ob der Schwerpunkt der Erinnerungsarbeit nicht erneut von der Geschichte der europäischen Gewalt hin zu einer stärker nationalen Erzählung vom deutschen Opfer verschoben wird.
Diese Herangehensweise hatte nicht nur politische, sondern auch symbolische Bedeutung. Die deutsche Erfahrung der Vertreibungen blieb präsent, wurde aber in die gesamte Geschichte der europäischen Gewalt und der Zwangsmigrationen des 20. Jahrhunderts eingebettet. Dadurch war es möglich, alte Erinnerungsstreitigkeiten schrittweise abzuschwächen und eine gemeinsame Sprache der Geschichtsbeschreibung zu entwickeln.
Was der Novellierungsentwurf von 2026 ändert
Der Novellierungsentwurf vom April 2026 bringt Änderungen mit sich, die sich schwerlich als bloß redaktionelle Korrekturen bezeichnen lassen. Sie betreffen sowohl den inhaltlichen Zweck als auch die institutionelle Struktur der Stiftung.
Die erste und wichtigste Änderung betrifft den Stiftungszweck. Zum bisherigen Wortlaut wird „insbesondere die der Deutschen“ hinzugefügt. Eine Formulierung, die bislang alle Opfer der Zwangsmigrationen des 20. Jahrhunderts umfasste, erhält nun einen deutlichen nationalen Akzent. Das ist keine stilistische Korrektur, sondern eine wesentliche Interpretationsänderung.
Die zweite Änderung betrifft die Dauerausstellung, die einen neuen Schwerpunkt erhalten soll: „mit dem Schwerpunkt Flucht und Vertreibung der Deutschen im und nach dem Zweiten Weltkrieg“. Die europäische Perspektive der Zwangsmigrationen wird damit zugunsten einer Erzählung verschoben, die sich vorrangig auf das Schicksal der Deutschen konzentriert.
Auch die institutionellen Änderungen sind bedeutsam. Der Stiftungsrat wird von 21 auf 22 Mitglieder erweitert, und neues Mitglied kraft Amtes soll der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten werden. In der Praxis bedeutet dies eine weitere Stärkung des Einflusses der mit dem Bund der Vertriebenen verbundenen Kreise, die damit insgesamt acht Sitze im Stiftungsrat innehaben werden.
Zugleich wird die Aufsicht über die Stiftung vom Amt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien auf das Bundesministerium des Innern übertragen, und Haushalts- sowie Personalentscheidungen werden der Zustimmung eines Vertreters dieses Ministeriums bedürfen. Diese Änderungen deuten auf eine Verlagerung der Stiftung aus dem Bereich der europäischen Erinnerungskultur hin zur Innenpolitik und zu Kreisen, die die Interessen der Vertriebenen vertreten – oder vielmehr ihrer Nachkommen sowie jener Milieus, die sich der Pflege der Erinnerung an den sogenannten „deutschen Osten“ verpflichtet fühlen.

Brunnen der Erinnerung.
Foto: Krzysztof Ruchniewicz
Nationale oder europäische Erinnerungskultur?
Daher sollten die gegenwärtigen Änderungsvorschläge auch in Polen aufmerksam verfolgt werden. Das Problem liegt nämlich nicht in der Erinnerung an die deutschen Vertriebenen selbst – das steht längst außer Diskussion –, sondern in der Frage, ob der Schwerpunkt der Erinnerungsarbeit nicht erneut von der Geschichte der europäischen Gewalt hin zu einer stärker nationalen Erzählung vom deutschen Opfer verschoben wird.
Im polnischen Geschichtsgedächtnis besteht eine besondere Sensibilität gegenüber allen Versuchen, die deutschen Vertreibungen von der vorausgegangenen Geschichte des Krieges, der Besatzung und des von Deutschen begangenen Terrors zu trennen. Sie ergibt sich nicht nur aus der Erfahrung der Besatzung selbst, sondern auch aus der Nachkriegsgeschichte Mittel- und Osteuropas, in der nahezu alle Gesellschaften der Region Zwangsmigrationen, Deportationen oder den Verlust ihrer Heimat erfahren haben.
Dies wäre ein beunruhigendes Signal gerade heute, zu einer Zeit, in der Europa erneut Krieg, Flucht und Zwangsmigrationen erlebt. In den vergangenen Jahren schien der deutsch-polnische Erinnerungsdialog – trotz aller Interpretationsunterschiede – einen schwierigen, aber dauerhaften Konsens erreicht zu haben. Er gründete nicht auf einem identischen Gedächtnis, sondern auf Einigkeit über den historischen Kontext und die Verantwortung für Ausbruch und Folgen des Krieges.
Im Schatten des Vertragsjubiläums
Es ist wohl kein Zufall, dass die Debatte um die Zukunft der Stiftung ausgerechnet im Jubiläumsjahr des Nachbarschaftsvertrags aufkommt. Das 1991 unterzeichnete Dokument sollte die Grundlagen einer neuen Partnerschaft zwischen Polen und Deutschen schaffen – auch im Bereich des Geschichtsgedächtnisses. Wenn heute alte Ängste und alte Streitigkeitssymbole zurückzukehren drohen, sollte man das als Warnsignal ernst nehmen.
Die Geschichte der Zwangsmigrationen hat längst aufgehört, ausschließlich deutsche oder polnische Geschichte zu sein. Sie ist Teil der europäischen Reflexion über Massengewalt und Verbrechen im 20. Jahrhundert geworden. Gerade heute, da Flucht und Heimatverlust erneut zur europäischen Realität gehören, wäre es ein Fehler, diese Geschichte wieder in nationale Rahmen und innenpolitische Zusammenhänge einzusperren.