Weg zur Aussöhnung?

Zwei Verträge, eine Entscheidung: Die Ratifizierung von Grenz- und Nachbarschaftsvertrag im Oktober 1991

14 Oktober 2026, 14:33 Geschichte

Am 16. und 17. Oktober 1991 stimmten der polnische Sejm und der Deutsche Bundestag den deutsch-polnischen Verträgen zu, die das Verhältnis beider Länder auf eine neue Grundlage stellen sollten. Doch während die Regierungen die Verständigung lobten, zeigte sich in den Debatten, dass die beiden Parlamente unterschiedliche Schwerpunkte setzten.

„Die deutsch-polnischen Beziehungen treten tatsächlich in eine neue Phase ein“ – so endete eine Meldung der Oberschlesischen Zeitung Anfang November 1991. Zuvor hatten der Sejm am 16. Oktober und der Bundestag am 17. Oktober den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze (deutsch-polnischen Grenzvertrag) und den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit (deutsch-polnischer Nachbarschaftsvertrag) gebilligt.

Obwohl eine Ablehnung der Vereinbarungen zwischen Polen und Deutschland nie ernsthaft zur Debatte stand, zeigt ein Blick auf die parlamentarischen Beratungen, dass durchaus Kritik am Vertragswerk geübt wurde – aus ganz unterschiedlichen Gründen.

Eine Grenze, die bereits festgelegt war

Als der Bundestag im Herbst 1991 über den Grenzvertrag beriet, war die deutsche Wiedervereinigung bereits seit fast einem Jahr vollzogen. Der Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland, der sogenannte Zwei-plus-vier-Vertrag, hatte den internationalen Rahmen für die deutsche Einheit geschaffen. Darin verpflichtete sich das vereinte Deutschland, seine Grenzen endgültig festzulegen und die bestehende deutsch-polnische Grenze in einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag zu bestätigen.

Bereits im Juni 1990 hatten der Bundestag und die frei gewählte Volkskammer der DDR in gesonderten Entschließungen die Unverletzlichkeit der Grenze zu Polen bekräftigt. Am 14. November 1990 unterzeichneten Deutschland und Polen den Grenzvertrag. Die bilaterale Bestätigung der Oder-Neiße-Grenze war damit vertraglich vereinbart; die parlamentarische Zustimmung stand jedoch noch aus.

Der SPD-Abgeordnete Markus Meckel warf der Bundesregierung vor, eine frühere Zusage gegenüber Polen nicht eingehalten zu haben. Während der Zwei-plus-vier-Verhandlungen sei Polen in Paris zugesichert worden, dass ein Grenzvertrag möglichst rasch dem gesamtdeutschen Parlament vorgelegt werde. Meckel kritisierte, Bundeskanzler Kohl habe diese Zusage später faktisch zurückgenommen: „Deshalb wird über den Grenzvertrag entgegen der Pariser Erklärung erst jetzt und mit dem Nachbarschaftsvertrag gemeinsam abgestimmt, obwohl er schon seit zehn Monaten fertig ist.“

„Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätgung der zwischen ihnen bestehenden Grenze“ im Zeitgeschichtlichen Forum Leipzig.
Foto: Frupa/Wikimedia Commons

Meckels Kritik verweist auf das komplexe Geflecht von nationalen und internationalen Interessen in dieser Umbruchphase. Die Grenzfrage war nicht allein eine außenpolitische Angelegenheit. Sie berührte die internationale Absicherung der deutschen Einheit, die Erwartungen der polnischen Regierung und die innenpolitische Auseinandersetzung mit dem Verlust der ehemaligen deutschen Ostgebiete. Von Polen wurde die endgültige Bestätigung der Grenze als zentrale Voraussetzung für die Sicherheit und territoriale Integrität des Landes verstanden.

Für Bundeskanzler Helmut Kohl gehörten beide Verträge untrennbar zusammen. In seiner Regierungserklärung vor dem Bundestag am 6. September 1991 erklärte er: „Beide Verträge bilden ein einheitliches Ganzes.“ Und er fügte hinzu: „Beide Verträge werden gemeinsam ratifiziert und damit auch gleichzeitig international in Kraft gesetzt.“ Mit der gemeinsamen Behandlung beider Verträge verknüpfte Kohl die Bestätigung der Grenze mit dem Ziel, die künftigen Beziehungen zu Polen auf eine neue Grundlage zu stellen.

Kohl wollte die Vertriebenen einbeziehen

In der Bundestagsdebatte stand außer Frage, dass die Verträge einen wichtigen Schritt zur Normalisierung der Beziehungen zu Polen darstellten. Zugleich machte Kohl deutlich, dass die Grenzbestätigung für viele Deutsche mit erheblichen historischen Belastungen verbunden blieb.

„Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass das deutsch-polnische Vertragswerk, das wir heute beraten, von nicht wenigen unserer Landsleute nicht leichten Herzens akzeptiert wird. Dies gilt insbesondere für diejenigen, die durch Flucht und durch Vertreibung ihre Heimat jenseits von Oder und Neiße verloren haben“, erklärte der Bundeskanzler.

„Beide Verträge bilden ein einheitliches Ganzes.“
Helmut Kohl in der Debatte zur Ratifizierung der deutsch-polnischen Verträge 1991

Kohl erkannte damit die Verlusterfahrungen der Vertriebenen an, ohne die Grenzfrage zur Debatte zu stellen. Seine Argumentation zielte darauf, die endgültige Anerkennung der Grenze mit den historischen Erfahrungen der Betroffenen zu vermitteln. Die Verträge sollten die Vergangenheit nicht ungeschehen machen, sondern eine Grundlage für friedliche Beziehungen schaffen.

Der CDU-Abgeordnete Karl-Heinz Hornhues brachte diesen Ansatz auf den Punkt. Man unterstütze den Bundeskanzler nicht einfach deshalb, weil er sich durchgesetzt habe, sondern weil es ihm gelungen sei, das Vertragspaket auf den Weg zu bringen und „den Versuch gemacht [zu haben], den Weg nicht gegen die Heimatvertriebenen, sondern mit ihnen zu gehen“.

Auch Hartmut Koschyk, der bis 1991 Generalsekretär des Bundes der Vertriebenen war, äußerte sich grundsätzlich positiv zu den Verträgen. Er verwies auf die Bedeutung der deutsch-polnischen Versöhnung für ein vereintes Europa mit durchlässigen Grenzen und erinnerte an entsprechende Äußerungen des Oppelner Bischofs Alfons Nossol.

Koschyk betonte außerdem, dass die gesellschaftliche Annäherung bereits vor der Ratifikation begonnen hatte. Begegnungen, kulturelle Veranstaltungen, wissenschaftlicher Austausch und Kontakte zwischen deutschen Vertriebenen und polnischen Gemeinden hätten neue Beziehungen entstehen lassen. Heimatkreise der Vertriebenen würden in ihren früheren Heimatstädten in Schlesien, Ostpreußen und Pommern inzwischen offiziell empfangen. Umgekehrt nähmen Vertreter aus Polen an Vertriebenentreffen in der Bundesrepublik teil.

Die Zustimmung zu den Verträgen bedeutete allerdings nicht, dass alle Fragen als erledigt galten. Für viele Vertriebene blieben die verlorene Heimat, Eigentumsfragen und die Erinnerung an die erzwungene Abwanderung zentrale Anliegen.

Minderheitenrechte als zentrales Element des Nachbarschaftsvertrages

Während die Grenzfrage im Bundestag vor allem mit der deutschen Wiedervereinigung und der historischen Verantwortung Deutschlands verbunden war, richtete sich ein wesentlicher Teil der Debatte über den Nachbarschaftsvertrag auf die Zukunft. Die Rechte der deutschen Minderheit in Polen bildeten dabei einen wichtigen Bestandteil der politischen Argumentation der Bundesregierung.

Die Artikel 20 bis 24 des Vertrags über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit regelten den Schutz der ethnischen, kulturellen, sprachlichen und religiösen Identität der Minderheit, sowie der Bürgerinnen, Bürger, Einwohnerinnen und Einwohner polnischer Herkunft in Deutschland. Sie umfassten unter anderem den Gebrauch der Muttersprache, die Pflege der eigenen Kultur sowie Bildungs- und Kultureinrichtungen.

Die Bundesregierung stellte diese Bestimmungen als wesentlichen Fortschritt heraus. Kohl bezeichnete die Regelungen als „zukunftsweisend und, wie ich denke, vorbildlich geregelt“. Außenminister Hans-Dietrich Genscher sprach von einer „völkerrechtlichen Verfestigung des europäischen Minderheitenstandards“. Für die Bundesregierung waren die Bestimmungen ein Beleg dafür, dass die neue deutsch-polnische Partnerschaft über die Anerkennung der Grenze hinaus konkrete Verpflichtungen für das Zusammenleben beider Gesellschaften enthielt.

Der Ersatz-Plenarsaal des deutschen Bundestags im ehemaligen Wasserwerk in Bonn („fette Henne“) 1990.
Foto: Ludwig Wegmann/Bundesarchiv/Wikimedia Commons

In der Berichterstattung der Oberschlesischen Zeitung zeigte sich jedoch, dass die politischen Zusagen nicht unbedingt den Erwartungen der Minderheit entsprachen. In ihrer Ausgabe vom 16. bis 30. Juni 1991 druckte die Zeitung die Minderheiten betreffenden Vertragsartikel ab. In einem redaktionellen Kommentar erinnerte sie an Kohls Zusage, die Bundesregierung werde die Deutschen in anderen Ländern nicht vergessen und sich darum bemühen, Bedingungen zu schaffen, unter denen sie nicht zur Auswanderung gezwungen seien.

Die Redaktion formulierte daraus eine kritische Frage: „Ob, auch in diesem Falle, der Bundeskanzler so konsequent sein wird, wie bei dem Streben nach Aussöhnung mit Polen?“

Der Kommentar machte deutlich, woran die Zeitung die Politik der Bundesregierung messen wollte: nicht allein an der erfolgreichen Aussöhnung zwischen zwei Staaten, sondern auch an der konkreten Verbesserung der Lebensbedingungen der deutschen Minderheit.

Diese Skepsis findet sich auch in einem Interview mit Blasius Hanczuch, dem Vorsitzenden der Sozial-Kulturellen Gesellschaft der Bevölkerung Deutscher Abstammung in der Wojewodschaft Kattowitz. Das Gespräch mit Piotr Muskała erschien unter dem Titel „Der Vertrag muss ein Fundament haben“ in der November-Ausgabe der Oberschlesischen Zeitung, in der auch die Meldung über die parlamentarische Zustimmung zu den Verträgen veröffentlicht wurde (Nr. 15, November 1991).

Auch Enttäuschung

Auf die Frage, ob sich seit der Unterzeichnung des Vertrages für die deutsche Minderheit in Polen wesentlich etwas geändert hat, antwortet Hanczuch: „Wir sind enttäuscht, denn so ein Vertrag muß auf Wahrheit und Wirklichkeit aufgebaut werden. Die Vertreibung soll eine Mahnung für die Zukunft sein und darf nicht aus dem Vertrag ausgeklammert werden, damit das Gleiche in der Geschichte nicht wiederholt wird.“ Mit aller Wahrscheinlichkeit bezieht sich diese Aussage nur auf den Grenzvertrag. Denn als Zeitpunkt des Interviews ist der 7. Juni 1991 angegeben. Das war zehn Tage vor der Unterzeichnung des Nachbarschaftsvertrages.

Hanczuch formulierte weiter einen grundsätzlichen Anspruch der wiederum seine Enttäuschung zum Ausdruck bringt: „Der Vertrag muss für beide Seiten zufriedenstellend sein, nicht nur für eine.“ Ohne die Anerkennung des vergangenen Unrechts könne keine tragfähige Verständigung entstehen.

Hinzu kam die Forderung nach politischer Teilhabe. Der Vertrag sei zwischen Politikern ausgehandelt worden, kritisierte Hanczuch; weder die Vertriebenen in Deutschland noch die Deutschen in ihrer angestammten Heimat hätten auf seinen Inhalt Einfluss nehmen können. Deshalb sollten die Forderungen der betroffenen Bevölkerung noch vor der Ratifikation berücksichtigt werden.

Hanczuch betonte zudem, dass die deutsche Identität im Alltag ohne Diskriminierung gelebt werden müsse. Die Minderheit wolle „nach dem Gesetz leben und vom Gesetz nutzen“. Auch Eigentumsfragen gehörten für ihn zu den offenen Problemen. Auch wenn sich die Kritik des Vorsitzenden der oberschlesischen Sozial-Kulturellen Gesellschaft vor allem auf den Grenzvertrag beziehen dürfte, zeigt sich hier, dass auch bei den Vertreterinnen und Vertretern der deutschen Minderheit die Verträge vor ihrer Ratifizierung nicht auf ungetrübte Begeisterung, sondern auch auf Skepsis stießen.

Während der Debatte im Bundestag erwähnte Hartmut Koschyk allerdings auch, dass er dem Bundeskanzler eine Einladung der deutschen Minderheit nach Oberschlesien überbringen solle.

Einigkeit – und Kritik

Die grundsätzliche Unterstützung der Verträge durch die großen Fraktionen sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass es Vorbehalte gab. In der ersten Lesung äußerte der fraktionslose Abgeordnete Ortwin Lowack grundsätzliche Kritik am Vertragskonzept. Er verglich die Verträge mit dem Versailler Friedensvertrag und bezweifelte ihre politische Tragfähigkeit. Lowack stand damals der Bundesdelegiertenversammlung der Schlesischen Landsmannschaft vor; im April 1991 war er aus der CSU ausgetreten.

Seine Position blieb im Bundestag allerdings eine Ausnahme. Bei den Schlussabstimmungen gab es auch Gegenstimmen aus der CDU/CSU-Fraktion, wobei der Grenzvertrag auf mehr Widerstand stieß als der Nachbarschaftsvertrag.

Der CDU-Abgeordnete Wolfgang Freiherr von Stetten erklärte seine Zustimmung mit dem Zusammenhang der beiden Verträge: „Nur weil ich beide Verträge als Einheit sehe, die die Vergangenheit bewältigen sollen und die Zukunft sichern werden, kann ich heute zustimmen.“

Transparent, das bei der Versöhnungsmesse in Kreisau von Mitgliedern der deutschen Minderheit gehalten wurde, im Dokumentations- und Ausstellungszentrum der Deutschen in Polen.
Foto: M. Oliveira

Zugleich verband von Stetten seine Zustimmung mit konkreten Erwartungen. Er forderte eine schrittweise Verbesserung der zugesagten Minderheitenrechte, die Anerkennung deutscher Traditionen, doppelte Bezeichnungen für Gemeinden und Straßen sowie Möglichkeiten für rückkehrwillige Vertriebene, Eigentum zu erwerben.

Auch die den Bundestagsbeschlüssen beigefügten Entschließungen spiegelten solche Erwartungen wider. Die von CDU/CSU und FDP unterstützte Entschließung betonte die Hoffnung, dass sich deutsche Staatsangehörige, einschließlich der Vertriebenen, künftig in Polen niederlassen könnten. Außerdem sprach sie sich dafür aus, in traditionellen Siedlungsgebieten der deutschen Minderheit amtliche topographische Bezeichnungen auch in deutscher Sprache zuzulassen.

Diese Forderungen gingen über die im Nachbarschaftsvertrag ausdrücklich vereinbarten Minderheitenrechte hinaus. Sie zeigen, dass Teile der deutschen Politik den Vertrag als Grundlage für eine weitere Entwicklung betrachteten, nicht als abschließende Regelung sämtlicher offener Fragen.

Im polnischen Sejm: Sicherheit, Europa und die offene Frage der Entschädigung

Im polnischen Sejm standen bei der Beratung der deutsch-polnischen Verträge andere Akzente im Vordergrund als im Bundestag. Zwar wurde auch in Warschau die endgültige Bestätigung der Grenze als Voraussetzung für eine stabile Nachbarschaft begrüßt. Zugleich verbanden die Abgeordneten die Verständigung mit Deutschland mit der Frage, ob die historischen Erfahrungen Polens angemessen berücksichtigt würden. Besonders umstritten waren die vorgesehenen Entschädigungsleistungen für polnische Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung.

Außenminister Krzysztof Skubiszewski hatte bereits in der am 13. September 1991 begonnenen Sejm-Debatte die Bedeutung des Grenzvertrags für die Sicherheit und territoriale Integrität Polens hervorgehoben. Mit der vertraglichen Bestätigung der Grenze seien die verbleibenden rechtlichen Unklarheiten beseitigt. Der Nachbarschaftsvertrag wiederum sollte die bilateralen Beziehungen auf eine neue Grundlage stellen und Polens Integration in Westeuropa unterstützen.

Ministerpräsident Jan Krzysztof Bielecki unterstrich bei der Fortsetzung der Debatte am 18. Oktober die strategische Bedeutung beider Verträge für die europäische Integration und eine neue europäische Sicherheitsordnung. Die Verständigung mit Deutschland erschien damit nicht nur als bilaterales Projekt, sondern auch als wichtiger Schritt auf dem Weg Polens nach Europa.

Die grundsätzliche Unterstützung für diesen politischen Kurs bedeutete allerdings keine uneingeschränkte Zustimmung zu den ausgehandelten Vereinbarungen. Besonders deutlich zeigte sich das bei der Frage der Entschädigung für die Opfer deutscher Verbrechen. Die polnische Regierung hatte mit der Bundesrepublik eine Vereinbarung über die Bereitstellung von 500 Millionen DM für die Stiftung „Deutsch-Polnische Aussöhnung“ getroffen. Die Mittel sollten insbesondere schwer geschädigten Opfern der nationalsozialistischen Verfolgung zugutekommen. Zahlreiche Abgeordnete kritisierten diese Vereinbarung als unzureichend.

In einer Analyse der Ratifizierungsdebatten stellt der Jurist Witold M. Góralski fest, dass sich die Kritik auf unterschiedliche Aspekte richtete. Einige Abgeordnete bedauerten, dass eine umfassende Regelung der Entschädigungsfrage nicht zustande gekommen war, und forderten die Regierung auf, sich weiterhin um materielle Leistungen für die Opfer zu bemühen. Andere richteten ihre Kritik unmittelbar gegen die Verhandlungspolitik der polnischen Regierung und warfen ihr vor, weitergehende Ansprüche nicht entschieden genug verfolgt zu haben.

Ziemowit Gawski von der PAX-Vereinigung argumentierte moralisch. Es gehe, erklärte er, „um eine elementare moralische Ordnung in den internationalen und zwischenmenschlichen Beziehungen. Es geht schlicht um die Ehrlichkeit, die es gebietet, für das zugefügte Unrecht Genugtuung zu leisten“. Gawski beantragte, die Ratifizierung des Nachbarschaftsvertrags abzulehnen, falls keine einvernehmliche Lösung der zivilrechtlichen Entschädigungsansprüche polnischer Kriegsopfer erreicht werde.

Der Friedensgruß in Form einer Umarmung zwischen Tadeusz Mazowiecki und Helmut Kohl währende der Versöhnungsmesse am 12. November 1989 in Kreisau.
Foto: Andrzej Ślusarczyk/Wikimedia Commons

Seine Position verdeutlicht, wie eng ein Teil der Abgeordneten die Zustimmung zur künftigen Zusammenarbeit mit der Forderung nach einer angemessenen Regelung der Vergangenheit verknüpfte. Andere Abgeordnete kritisierten die Vereinbarung ebenfalls, ohne daraus eine grundsätzliche Ablehnung der Verträge abzuleiten.

Die Regierung verteidigte ihre Entscheidung mit dem Hinweis auf die schwierigen rechtlichen und politischen Voraussetzungen. Der Leiter des Ministerratsamtes, Żabiński, verwies auf die historischen Hintergründe des polnischen Verzichts von 1953 und auf frühere deutsche Leistungen für bestimmte Opfergruppen. Die bereitgestellten 500 Millionen DM sollten insbesondere den Bedürftigsten helfen. Zugleich erklärte er, dass die Vereinbarung die Möglichkeit individueller Entschädigungsforderungen vor Gericht nicht ausschließe.

Unterschiedliche Erwartungen

Auch die Möglichkeit einer Niederlassung deutscher Staatsangehöriger in Polen stieß nach Góralskis Darstellung im Sejm auf breite Ablehnung. Damit unterschied sich die polnische Debatte deutlich von den Forderungen, die im Bundestag erhoben wurden. Dort verlangte die von CDU/CSU und FDP unterstützte Entschließung, dass sich deutsche Staatsangehörige, einschließlich der Vertriebenen, künftig in Polen niederlassen können sollten. Außerdem sprach sich der Bundestag dafür aus, in traditionellen Siedlungsgebieten der deutschen Minderheit amtliche topographische Bezeichnungen in deutscher Sprache zuzulassen.

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Während Teile der deutschen Politik zusätzliche Möglichkeiten für Vertriebene und weitergehende Rechte der deutschen Minderheit anstrebten, befürchteten polnische Abgeordnete eine einseitige Erweiterung deutscher Ansprüche. Die parlamentarischen Entschließungen ergänzten die Verträge somit um politische Erwartungen, die im eigentlichen Vertragstext nicht vollständig geregelt waren. Sie machten deutlich, dass die gemeinsame Verständigung nicht auf einer einheitlichen Vorstellung von den künftigen Beziehungen beruhte.

Ein gemeinsamer Rahmen für eine offene Zukunft

Dennoch war die Ratifikation der Verträge nicht der Beginn einer neuen Versöhnung und des Aufbaus freundschaftlicher Beziehungen, sondern ein weiterer Schritt auf einem Weg, den beide Länder bereits eingeschlagen hatten.

Kohl hatte in seiner Rede an die gemeinsame Erklärung erinnert, die er und der polnische Ministerpräsident Tadeusz Mazowiecki am 14. November 1989 in Warschau unterzeichnet hatten. Sie formulierte das Ziel, die Beziehungen in allen Bereichen auf eine neue Grundlage zu stellen. Die Begegnung der beiden Politiker in Kreisau am 12. November 1989, wenige Tage nach dem Fall der Berliner Mauer, war zu einem Symbol dieser Annäherung geworden.

Die Unterzeichnung und die Ratifikation der Verträge waren ein großer Schritt auf dem Weg der Annäherung. Das erkannte auch Blasius Hanczuch an. Etwas zögerlich sagte er: „Es ist schon ein Weg, dass es dazu gekommen ist, so ein Vertrag zu unterschreiben.“

Dass der Weg der Aussöhnung noch lang war, zeigt sich auch daran, dass 35 Jahre nach der Ratifikation der beiden Verträge einige der Fragen, die damals in den Debatten aufgeworfen wurden, weiterhin im Raum stehen.


Verwendete Quellen

  • Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 12/39 („Stenographischer Bericht der 39. Sitzung am 6. September 1991“), Bonn, https://dserver.bundestag.de/btp/12/12039.pdf.
  • Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 12/50 („Stenographischer Bericht der 50. Sitzung am 17. Oktober 1991“), Bonn, https://dserver.bundestag.de/btp/12/12050.pdf.
  • Góralski, Witold M. (2021): „Neuaufbruch der deutsch-polnischen Beziehungen. Die Ratifizierung der Verträge über die Grenzbestätigung und die nachbarschaftlichen Beziehungen im Jahre 1991. Ein Nachtrag.“, in: Jan Barcz und Krzysztof Ruchniewicz, Akt der guten Nachbarschaft, Wrocław 2021, S. 123-143.
  • Teltschik, Horst (2025): Die 329 Tage zur deutschen Einigung. Das vollständige Tagebuch mit Nachbetrachtungen, Rückblenden und Ausblicken, Vandenhoeck + Ruprecht.
  • Oberschlesische Zeitung – Gazeta Górnośląska, Pismo Towarzystwa Społeczno-Kulturalnego Mniejszości Niemieckiej na Śląsku Opolskim, Nr. 7 (28), 16.-30.06.1991.
  • Oberschlesische Zeitung – Gazeta Górnośląska, Pismo Towarzystwa Społeczno-Kulturalnego Mniejszości Niemieckiej na Śląsku Opolskim, Nr. 15 (36), 1.-15.11.1991.
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