Mit Marcin Gambiec, Direktor der Abteilung für Bildung und Arbeitsmarkt im Marschallamt der Woiwodschaft Oppeln, sprach Krzysztof Świerc.
Das vergangene Jahr war im Hinblick auf den Unterricht der deutschen Sprache als Minderheitensprache sehr wichtig. Können Sie sagen, warum und was sich geändert hat?
Vor allem wurden zwei Verordnungen geändert, die im vergangenen Jahr vom Ministerium für nationale Bildung erlassen wurden. Eine davon betrifft die Änderung des Termins für An- und Abmeldungen der Kinder zu diesen Unterrichtsangeboten – wir sprechen vom 31. März. Das bedeutet, dass die Eltern in diesem Schuljahr daran denken müssen, ihr Kind bis zum 31. März für Deutsch als Minderheitensprache anzumelden. Möchte ein Elternteil sein Kind von diesem Unterricht abmelden, muss dies ebenfalls bis zum 31. März erfolgen.
Die zweite Änderung betrifft die Bewertung und Versetzung der Schülerinnen und Schüler. Es geht hier um die sogenannte Befreiung vom zweiten Fremdsprachenunterricht. In diesem Fall können die Eltern ebenfalls einen Antrag an den Schulleiter stellen, ihr Kind z. B. vom Deutschunterricht zu befreien, wenn es die Minderheitensprache lernen möchte, oder umgekehrt auf den Unterricht in der Minderheitensprache zu verzichten, wenn das Kind in der 7. Klasse den Deutschunterricht auf dem zweiten Bildungsniveau fortsetzen wird. Ich erinnere daran, dass die Eltern im vergangenen Jahr einen solchen Antrag bis Ende Juli stellen mussten, heute sprechen wir bereits von einem Termin im März.
Warum so früh?
Weil sich die Schulleiter derzeit in der Phase der Vorbereitung der Organisationspläne der Schulen befinden. Diese Änderung ist insofern wichtig, als der Schulleiter bei der Planung des Unterrichts ab dem 1. September 2026 im April (wir sprechen vom sogenannten April-Organisationsplan) weiß, wie viele Schülerinnen und Schüler in der jeweiligen Bildungseinrichtung an diesen Unterrichtsangeboten in den einzelnen Klassen teilnehmen werden. Daher ist eine Entscheidung der Eltern zu diesem Zeitpunkt notwendig.
Am 9. März organisieren Sie ein Treffen mit den Schulleitern zu diesem Thema. Was wird das Leitthema sein?
Wir möchten den Schulträgern und den Schulleitern zeigen, dass die eingeführte Änderung wichtig ist, weil sie dadurch die Arbeit in ihrer Einrichtung effizienter gestalten können. Es gibt Fächer, bei denen der Verzicht erst zu Beginn des Schuljahres erklärt wurde, was dazu führte, dass der Lehrer zum Beispiel im September Unterrichtsstunden verlor. Das wird sich nun ändern, denn im Zusammenhang mit der genannten Verordnung und dem festgelegten Termin können wir die Planung der Stunden für den Unterricht in der Minderheitensprache oder für die Geschichte und Kultur Deutschlands, die wir an den Grundschulen unterrichten, umfassend angehen. Das ist auch im Hinblick auf die Beschäftigungssituation für Schulleiter und Schulträger von Bedeutung.
Ist es gerechtfertigt, sich über die Qualität des Unterrichts der deutschen Sprache als Minderheitensprache nur deshalb zu beklagen, weil etwas mit den Vorschriften zum Unterricht nicht stimmt? Der Deutschunterricht funktioniert schließlich nicht außerhalb des polnischen Bildungssystems.
Die Qualität des Unterrichts der deutschen Sprache als Minderheitensprache ergibt sich in erster Linie aus der Anzahl der Unterrichtsstunden. Zum Glück wurde die sogenannte „Czarnek-Verordnung“ in letzter Zeit aufgehoben, worüber wir uns sehr freuen, da uns die Unterrichtsstunden zurückgegeben wurden. Dadurch kann der Unterricht in der Minderheitensprache nach denselben Prinzipien stattfinden wie der Unterricht anderer Minderheitensprachen in Polen. Ich möchte hinzufügen, dass diese drei Stunden Unterricht in der Minderheitensprache im Kontext der gesamten Stundentafel viel sind – man kann immer sagen: viel im schulischen System.
Die deutsche Minderheit verfügt über Bildungsprogramme, die das Bildungssystem unterstützen. Man kann von Samstagsschulen oder vom Projekt Deutsch AG sprechen, das direkt mit dem Bildungssystem verbunden ist.
Im außerschulischen Bereich haben wir jedoch noch das Angebot der Organisationen der deutschen Minderheit oder der Minderheitenvereine, und hier haben wir wirklich großen Spielraum. Wichtig ist, dass wir mit den eingeführten Änderungen zeigen, dass wir um Qualität kämpfen. Wir kämpfen auch dafür, dass die Schülerinnen und Schüler bereits in der Grundschule über ihre Zukunft entscheiden können: über die Entscheidung, die Minderheitensprache als Prüfungsfach zu wählen, über das Ablegen der Deutschprüfung im Achtklassenexamen sowie über die Fortsetzung der Minderheitensprache auf der weiterführenden Schule. Auf diese Weise wollen wir den Schulträgern zeigen, dass – wenn wir über den Sekundarbereich sprechen – die Eltern dieser Schülerinnen und Schüler einen entsprechenden Antrag beim Schulleiter stellen können und der Schulträger gemeinsam mit dem Schulleiter diesen Unterricht organisiert.
Wie sieht aus Ihrer Perspektive, der Perspektive eines ehemaligen Deutschlehrers, heute der Unterricht der deutschen Sprache als Minderheitensprache aus?
Die Reform, von der ich gesprochen habe, hat viel Schaden angerichtet. Ja, ich bin selbst ein Opfer dieser Reform. Ich sage es offen: Die Direktorin der Schule, an der ich unterrichtete, ermutigte mich irgendwann, ein zusätzliches Studium aufzunehmen, für den Fall, dass sich in Bezug auf den Unterricht der Minderheitensprache etwas Negatives ereignen sollte, damit ich ein anderes Fach unterrichten könnte. Das Ergebnis? Ich absolvierte ein zusätzliches postgraduales Studium an der Technischen Universität Oppeln und erwarb die Qualifikation eines Informatikers. Dank dessen konnte ich nach der Einführung der sogenannten „einen Stunde Minderheitensprache“ weiterhin in Vollzeit an der Schule arbeiten. Hätte ich dieses Studium nicht abgeschlossen, wäre ich wahrscheinlich nicht in Vollzeit beschäftigt gewesen.
Es gibt jedoch auch solche Lehrer/Germanisten, die kein zusätzliches Studium aufgenommen haben. Was ist mit ihnen?
Heute sind es oft bereits ehemalige Lehrer. Die Tatsache, dass die Zahl der Unterrichtsstunden in der Minderheitensprache infolge der „Czarnek-Reform“ auf eine Stunde reduziert wurde, führte dazu, dass viele Lehrer/Germanisten ihren Beruf aufgegeben haben. Sie wechselten in andere Bereiche, in denen sie sich wiederfanden oder zu finden versuchten. Hinzu kommt, dass man in einer Schule, die zum Beispiel zwei Lehrer hatte, von denen einer kurz vor der Pensionierung stand und Kündigungsschutz genoss, zunächst dessen Stelle sichern musste und erst danach überlegen konnte, was man dem zweiten Lehrer anbieten kann. Oft war es eine halbe Stelle, manchmal noch weniger. Letztlich kam es häufig vor, dass der Lehrer, der eine halbe Stelle oder weniger erhielt, diese Arbeit aufgab, weil er davon nicht leben konnte. Deshalb hat die Reform, von der ich sprach, der Struktur des Netzes der Germanisten, über das wir verfügen, großen Schaden zugefügt. Man muss auch hinzufügen, dass ein Teil dieser Lehrer nach der Wiedereinführung der drei Stunden Minderheitensprache nicht in den Beruf zurückgekehrt ist. Auf dieser Grundlage bin ich der Meinung, dass ein solches „Herumbasteln“ am System nicht gut ist. Es führt zu Unsicherheit in Bezug auf die Arbeit, und schließlich möchte jeder, dass bestimmte Dinge stabil bleiben und sich nicht ständig ändern.

Marcin Gambiec, Direktor der Abteilung für Bildung und Arbeitsmarkt im Marschallamt der Woiwodschaft Oppeln.
Foto: Krzysztof Świerc
Ich stimme zu, aber eine solche Garantie gibt es heute auch nicht.
Leider. Derzeit wissen wir nicht, was in einem, zwei oder drei Jahren passieren wird. Wir haben überhaupt keine Gewissheit darüber, was in dem sich so schnell verändernden polnischen Bildungssystem geschehen wird. Heute sprechen wir über das System, über Reformänderungen, über eine neue Bildungsreform, über den „Kompass der Zukunft“, aber in Wirklichkeit stehen wir vor einer großen Ungewissheit. Wir wissen nicht, was weiter geschehen wird, weshalb weiterhin Zweifel auftreten können, zum Beispiel hinsichtlich der Qualität des Unterrichts. Aber: Wenn wir von drei Stunden Unterricht der deutschen Sprache als Minderheitensprache sprechen, dann ist diese Qualität eindeutig besser, weil man wirklich sehr interessante Unterrichtseinheiten mit den Schülerinnen und Schülern durchführen kann. Und was kann man in einer Stunde erreichen? Eigentlich in weniger als 45 Minuten?
Verfügt die deutsche Minderheit in der derzeitigen Situation über ausreichend wirksame Instrumente, um die Qualität des Unterrichts der deutschen Sprache als Minderheitensprache kontinuierlich zu verbessern?
Ja. Wie ich bereits gesagt habe, verfügen wir über Bildungsprogramme, die das Schulsystem unterstützen. Wir können von Samstagsschulen oder vom Projekt Deutsch AG sprechen, das direkt mit dem Bildungssystem verbunden ist. Meiner Einschätzung nach ergänzte das Projekt Deutsch AG früher den Ausfall von zwei Stunden Unterricht der deutschen Sprache als Minderheitensprache, und heute ergänzt es auch die Stunden, die im regulären Stundenplan stattfinden. Die deutsche Minderheit hat also viel anzubieten.
Es bleibt auch die Frage der Wiederherstellung des Ansehens des Deutschlehrers.
Ja, aber das betrifft jedes Fach, nicht nur den Deutschlehrer. Hinzu kommt das Problem des Personalmangels – es gibt zu wenige Studierende in den entsprechenden Fachrichtungen. Einige Studierende sagen offen, dass sie bei der Wahl eines bestimmten Studiengangs keine Garantie haben, später in diesem Beruf zu arbeiten. Heute kann man das über Mathematiker sagen, deren Mangel spürbar ist, oder über Sprachwissenschaftler, die ihre Zukunft nicht unbedingt mit dem Bildungsbereich verbinden, sondern eher mit dem Übersetzungswesen oder der Wirtschaft. Aber auch in diesem Fall verfügt die deutsche Minderheit über entsprechende Unterstützungsinstrumente. Sie bietet interessante Lösungen und Hilfen an, zum Beispiel im Bereich der Lehrpläne, an deren Erarbeitung sie mitgewirkt hat. Es gibt auch eine gewisse Materialbasis, die in den vergangenen Jahrzehnten in Zusammenarbeit mit Organisationen der deutschen Minderheit, die sich mit Bildung befassen, erarbeitet wurde. Solcher Organisationen gibt es wirklich viele.
Zum Beispiel das Haus der Deutsch-Polnischen Zusammenarbeit.
Ganz genau. Die Programme des HDPZ zeigten, in welche Richtung sich die zweisprachige und die Minderheitenbildung entwickeln sowie nach welchen Prinzipien die Minderheitensprache bereits auf der Kindergartenstufe aufgebaut werden sollte. Das ist sehr, sehr wichtig, worauf auch die Ministerin Paulina Piechna-Więckiewicz hingewiesen hat, die wir vor Kurzem in Oppeln zu Gast hatten. Bei diesem Treffen betonte die Ministerin, dass das Bildungssystem im Kindergarten beginnt. Daran dürfen wir im Zusammenhang mit dem systemischen Unterricht nicht vergessen. Denn alles beginnt im Kindergarten. Auch das Interesse an einer Sprache beginnt im Kindergarten – ebenso wie eine mögliche Abneigung gegen etwas.