Vor 30 Jahren, am 27. Februar 1996, erließ das Woiwodschaftsgericht Oppeln einen Beschluss zur Eintragung der Deutschen Bildungsgesellschaft (DBG) in das Vereinsregister. Um die Umstände der DBG-Gründung zu verstehen, muss man einige Jahre zurückblicken und sich daran erinnern, dass von Beginn der deutschen Minderheit in Polen an einige Aktivisten die Gründung einer Organisation anstrebten, die sich auf Bildungsfragen konzentrieren würde, da diese ihrer Ansicht nach marginalisiert worden waren und anderen Prioritäten weichen mussten.
Die nach der Abschaffung des Einparteienmonopols eingeführten Änderungen im Bildungsrecht entpolitisierten die Schulen und ermöglichten den muttersprachlichen Deutschunterricht an bestehenden Einrichtungen sowie den Aufbau von Minderheitenschulen. In dieser Zeit herrschte akuter Mangel an qualifizierten Germanisten. Verschiedene Initiativen, wie beispielsweise Deutschkurse in DFK-Ortsgruppen, wurden ergriffen. Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen in Köln führte ein Programm zur Entsendung von Germanisten aus Deutschland ein. Ähnliche Aktivitäten wurden auch von den Landsmannschaften initiiert.
Im Studienjahr 1990/91 wurde an der Pädagogischen Hochschule Oppeln das Institut für Germanische Philologie unter der Leitung von Professorin Grażyna Szewczyk gegründet. Ebenfalls 1990 entstand in Oppeln das Fremdsprachenlehrerkolleg als Ausbildungsstätte für Lehrkräfte. Zum gleichen Zweck wurde 1992 das Lehrerbildungsprogramm „Niwki“ ins Leben gerufen, das bis heute besteht.
Zu den Initiatoren der Gründung der Deutschen Bildungsgesellschaft gehörte Bernard Sojka, dem Gründungskomitee gehörten Ryszard Donitza, Józef Kotyś und Hubert Kurzał an.
Es lag daher nahe, die Gründung von Vereinsschulen und die berufliche Weiterbildung des Lehrpersonals in Betracht zu ziehen. Aus diesem Grund trafen sich am 3. Oktober 1994 in Oppeln mehrere Personen, die die sich durch die Änderungen im Bildungsrecht für die deutsche Minderheit eröffnenden Chancen erkannt hatten.
Zu den Initiatoren der Gründung der Deutschen Bildungsgesellschaft gehörte Bernard Sojka, dem Gründungskomitee gehörten Ryszard Donitza, Józef Kotyś und Hubert Kurzał an. Die Satzung und die dazugehörigen Programmdokumente wurden relativ schnell erstellt. Am 17. Januar 1995 reichte das Gründungskomitee beim Woiwodschaftsgericht Oppeln einen Antrag auf Registrierung ein. Bei der Antragstellung ahnten die DBG-Gründer wohl kaum den einjährigen Rechtsstreit, der ihnen bevorstand, um einen gewöhnlichen Bildungsverein registrieren zu lassen. Schließlich galt in Polen bereits seit April 1989 ein Gesetz, das den Bürgern das Recht auf Vereinigungsfreiheit einräumte.

Foto: Archiv/Supereule
Der Kommunismus war in Polen zwar zu Ende, doch die von Germanophobie und Nationalismus geprägte Denkweise der Volksrepublik Polen blieb bestehen. Der Woiwode gab Anmerkungen zur Satzung ab, die heute überraschend erscheinen mögen, und das Gericht stimmte ihnen zu und wies den Registrierungsantrag ab. Der Fall ging vor das Berufungsgericht in Breslau, das das Urteil des Oppelner Woiwodschaftsgerichts aufhob und die Forderungen des Oppelner Woiwoden und des Gerichts in Oppeln für rechtswidrig erklärte.
Wer damals glaubte, die Registrierung sei nunmehr eine bloße Formalität, irrte sich. Die Beschreibung der Schlupflöcher und juristischen Tricks, mit denen die Registrierung des Vereins blockiert wurde, würde ein ganzes Buch füllen. Die Gründungsmitglieder gaben nicht auf und kämpften weiter für die Vereinigungsfreiheit. Am 12. Januar 1996 wurde der Gründungsausschuss neu konstituiert und stellte am 26. Januar 1996 einen Antrag auf Vereinsregistrierung, der diesmal bewilligt wurde.
Am 25. Juli 1996 wurde der erste Vorstand unter dem Vorsitz von Joachim Czernek in das Vereinsregister eingetragen. Der nächste Vorstandschef war der inzwischen verstorbene Professor Piotr Baron, gefolgt vom ebenfalls verstorbenen Bruno Kozak. Es wäre unmöglich, auch nur einen Teil der Personen zu erwähnen, die die Aktivitäten der DBG geprägt haben.
Waldemar Gielzok