{"id":86049,"date":"2026-09-14T17:00:40","date_gmt":"2026-09-14T15:00:40","guid":{"rendered":"https:\/\/neueswochenblatt.pl\/?p=86049"},"modified":"2026-09-15T08:34:45","modified_gmt":"2026-09-15T06:34:45","slug":"demokratie-kennt-keine-entfernung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/neueswochenblatt.pl\/de\/demokratie-kennt-keine-entfernung\/","title":{"rendered":"Demokratische Teilhabe f\u00fcr Angeh\u00f6rige der deutschen Minderheit  durch Aus\u00fcbung des Wahlrechts"},"content":{"rendered":"<p><strong>Die Bundestagswahl ist das Herzst\u00fcck unserer parlamentarischen Demokratie. F\u00fcr deutsche Staatsangeh\u00f6rige im Ausland \u2013 und damit auch f\u00fcr Angeh\u00f6rige der deutschen Minderheit in Polen, die die deutsche Staatsangeh\u00f6rigkeit besitzen \u2013 ist die M\u00f6glichkeit, an dieser Wahl teilzunehmen, Ausdruck ihrer fortbestehenden staatsb\u00fcrgerlichen Verbundenheit mit Deutschland. Zugleich wirft die praktische Aus\u00fcbung dieses Wahlrechts immer wieder Fragen auf. <\/strong><!--more--><\/p>\n<p>Deshalb m\u00f6chte ich im Folgenden zun\u00e4chst die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen f\u00fcr das Wahlrecht der Auslandsdeutschen erl\u00e4utern und sie anschlie\u00dfend um einige minderheitenpolitische \u00dcberlegungen erg\u00e4nzen. Denn neben den rechtlichen Voraussetzungen ist es mir ein wichtiges Anliegen, die besondere Rolle der deutschen Minderheit in Polen als Br\u00fcckenbauerin zwischen Deutschland und Polen hervorzuheben und f\u00fcr eine m\u00f6glichst umfassende Wahrnehmung des bestehenden Wahlrechts zu werben.<\/p>\n<h2>Rechtliche \u00dcberlegungen:<\/h2>\n<p>Bei den vergangenen Bundestagswahlen hat sich die Zahl der weltweiten Auslandsdeutschen kontinuierlich erh\u00f6ht, die in ein W\u00e4hlerverzeichnis in Deutschland eingetragen worden sind. Gegen\u00fcber rund 55.000 Eintragungen f\u00fcr die Bundestagswahl 2005 waren es f\u00fcr die Bundestagswahl 2017 rund 113.000 und f\u00fcr die Bundestagswahl 2021 rund 129.000 Eintragungen. Zwar ist nicht bekannt, wie viele Auslandsdeutsche danach tats\u00e4chlich an der jeweiligen Bundestagswahl teilgenommen haben, jedoch d\u00fcrfte diese Zahl nicht wesentlich unter der Zahl derjenigen liegen, die im Vorfeld die M\u00fche einer Antragstellung auf sich genommen haben.<\/p>\n<div id=\"attachment_86053\" style=\"width: 1034px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-86053\" class=\"wp-image-86053 size-large\" src=\"https:\/\/neueswochenblatt.pl\/wp-content\/uploads\/2026\/09\/2020-02-13_Deutscher_Bundestag_IMG_3438_by_Stepro-1024x683.jpg\" alt=\"\" width=\"1024\" height=\"683\" srcset=\"https:\/\/neueswochenblatt.pl\/wp-content\/uploads\/2026\/09\/2020-02-13_Deutscher_Bundestag_IMG_3438_by_Stepro-1024x683.jpg 1024w, https:\/\/neueswochenblatt.pl\/wp-content\/uploads\/2026\/09\/2020-02-13_Deutscher_Bundestag_IMG_3438_by_Stepro-300x200.jpg 300w, https:\/\/neueswochenblatt.pl\/wp-content\/uploads\/2026\/09\/2020-02-13_Deutscher_Bundestag_IMG_3438_by_Stepro-768x512.jpg 768w, https:\/\/neueswochenblatt.pl\/wp-content\/uploads\/2026\/09\/2020-02-13_Deutscher_Bundestag_IMG_3438_by_Stepro-1536x1024.jpg 1536w, https:\/\/neueswochenblatt.pl\/wp-content\/uploads\/2026\/09\/2020-02-13_Deutscher_Bundestag_IMG_3438_by_Stepro-2048x1365.jpg 2048w\" sizes=\"auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px\" \/><p id=\"caption-attachment-86053\" class=\"wp-caption-text\">Bundestag in Berlin \u2013 Sitz des Deutschen Bundestages und zent-raler Ort demokratischer Entscheidungen.<br \/>Foto: Stepro\/Wikipedia<\/p><\/div>\n<p>Aus der deutschen Minderheit in Polen sind die Antr\u00e4ge auf Eintragung in das W\u00e4hlerverzeichnis sehr gering. F\u00fcr die Bundestagswahl 2017 waren es Antr\u00e4ge im niedrigen dreistelligen Bereich und f\u00fcr die Bundestagswahl 2021 gab es 440 Antr\u00e4ge aus Polen insgesamt.<\/p>\n<p>Die aktuellen Regelungen zum Wahlrecht f\u00fcr Auslandsdeutsche werden gelegentlich mit Blick auf die Substantiierungsplichten f\u00fcr eine Eintragung in das W\u00e4hlerverzeichnis oder auch lange Postlaufzeiten kritisiert.<\/p>\n<h2>Diese Regelungen stellen sich im Wesentlichen wie folgt dar:<\/h2>\n<p>Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen deutschen Staatsangeh\u00f6rigen, die am Wahltag au\u00dferhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie<\/p>\n<ol>\n<li>nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gew\u00f6hnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht l\u00e4nger als 25 Jahre zur\u00fcckliegt oder<\/li>\n<li>aus anderen Gr\u00fcnden pers\u00f6nlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verh\u00e4ltnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind (\u00a7 12 Abs. 2 Bundeswahlgesetz &#8211; BWahlG).<\/li>\n<\/ol>\n<p>Im Regelfall muss ein im Ausland lebender Deutscher also lediglich bei seiner letzten Wohnsitzgemeinde in Deutschland die Eintragung in das W\u00e4hlerverzeichnis beantragen und bekommt dann die Briefwahlunterlagen zugesandt. Die Eintragung in das W\u00e4hlerverzeichnis und die Briefwahlunterlagen k\u00f6nnen von den Wahlberechtigten fr\u00fchzeitig beantragt werden. Die Wahlunterlagen werden von den Gemeinden verschickt, sobald die Kandidaten auf den Landeslisten und in den Wahlkreisen zugelassen und die Stimmzettel gedruckt sind (in der Regel sieben bis acht Wochen vor der Wahl). Auf das Verfahren und die Notwendigkeit der fr\u00fchzeitigen Antragstellung wird von den Botschaften im Internet hingewiesen.<\/p>\n<blockquote><p>\u201eWer deutscher Staatsangeh\u00f6riger und wahlberechtigt ist, sollte sein Wahlrecht unter praktikablen und verl\u00e4sslichen Bedingungen aus\u00fcben k\u00f6nnen.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>Im Antragsformular sind lediglich der Name, das Geburtsdatum, die Pass- oder Ausweisnummer und die fr\u00fchere Meldeadresse in Deutschland anzugeben sowie ggf. die wahlrechtsbegr\u00fcndenden Tatsachen zu versichern. Das ist nicht \u00fcberm\u00e4\u00dfig komplex, zumal die einzelnen Punkte in einem Merkblatt erl\u00e4utert werden. Auf die Stellung eines Antrags kann nicht verzichtet werden, weil sich die Wahlberechtigung und die aktuelle Anschrift f\u00fcr die Zusendung der Wahlunterlagen bei Auslandsdeutschen nicht wie bei den im Inland gemeldeten Deutschen aus den Melderegistern ergeben, denn es gibt kein Melderegister und keine Meldepflicht f\u00fcr Auslandsdeutsche.<\/p>\n<p>In dem Regelfall, dass ein Wahlberechtigter irgendwann einmal in den letzten 25 Jahren f\u00fcr drei Monate in Deutschland gemeldet war, erfolgt die Eintragung in das W\u00e4hlerverzeichnis auf Antrag hin, ohne dass eine Begr\u00fcndung daf\u00fcr erforderlich ist. In diesen F\u00e4llen kann der Antrag auf Eintragung in das W\u00e4hlerverzeichnis per E-Mail gestellt werden. Er ist an die Gemeinde zu richten, in der der Wahlberechtigte gemeldet war.<\/p>\n<p>Aber auch f\u00fcr deutsche Staatsangeh\u00f6rige, die vor mehr als 25 Jahren (oder vor ihrem 14. Lebensjahr) fortgezogen sind, ist seit 2013 ein Weg er\u00f6ffnet, um an den deutschen Wahlen teilnehmen zu k\u00f6nnen: In dem Fall, dass der Fortzug ins Ausland l\u00e4nger als 25 Jahre zur\u00fcckliegt oder der deutsche Staatsangeh\u00f6rige noch nie in Deutschland gelebt hat, ist dieser dann wahlberechtigt, wenn er aus anderen Gr\u00fcnden pers\u00f6nlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verh\u00e4ltnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben hat und von ihnen betroffen ist (\u00a7 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BWahlG). In dem Antrag auf Eintragung in das W\u00e4hlerverzeichnis sind in diesem Fall zus\u00e4tzlich diejenigen Angaben zu machen, die seine Vertrautheit mit und seine Betroffenheit von den politischen Verh\u00e4ltnissen in Deutschland im Sinne des \u00a7 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BWahlG begr\u00fcnden. Das hei\u00dft beim Antrag auf Eintragung in das W\u00e4hlerverzeichnis muss in diesem Ausnahmefall lediglich dargelegt werden, aus welchen Gr\u00fcnden der Antragsteller mit den politischen Verh\u00e4ltnissen in der Bundesrepublik Deutschland vertraut und von ihnen betroffen ist. Dies ist vom Antragssteller gegen\u00fcber der Gemeinde an Eides statt zu versichern.<\/p>\n<p>Dies wird nach den Anwendungshinweisen des Bundesministeriums des Innern zu \u00a7 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BWahlG zum Beispiel h\u00e4ufig dann anzunehmen sein, wenn ein fr\u00fcherer, wenn auch l\u00e4nger als 25 Jahre zur\u00fcck liegender Wohnsitz in Deutschland oder fr\u00fchere, wenn auch nicht mindestens drei Monate dauernde Aufenthalte in Deutschland, eine berufliche T\u00e4tigkeit f\u00fcr deutsche Institutionen im Ausland, Eink\u00fcnfte als Arbeitnehmer, Rentner oder Pension\u00e4r aus Deutschland, Eigentum in Deutschland, die Mitgliedschaft in deutschen Parteien, Verb\u00e4nden oder sonstigen Organisationen, die am politischen Leben in Deutschland teilnehmen oder die Eintragung in das W\u00e4hlerverzeichnis der Fortzugsgemeinde bei vorangegangenen Wahlen und Abstimmungen in Deutschland vorliegen. Das vielf\u00e4ltige Engagement von Auslandsdeutschen in Vereinen und Organisationen, die einen intensiven Austausch mit Deutschland pflegen, kann daher ein Umstand sein, der im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Feststellung der Wahlberechtigung beitr\u00e4gt.<\/p>\n<blockquote><p>\u201eDemokratie lebt von Beteiligung. Das gilt auch f\u00fcr die deutsche Minderheit in Polen, deren Angeh\u00f6rige als deutsche Staatsangeh\u00f6rige an den Bundestagswahlen teilnehmen k\u00f6nnen.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und den Wertungen des Bundesgesetzgebers ist es nicht m\u00f6glich, dass eine Person, die im letzte Vierteljahrhundert niemals f\u00fcr drei Monate in Deutschland gelebt hat oder aus anderen Gr\u00fcnden darlegen kann, dass mit den der politischen Verh\u00e4ltnisse in der Bundesrepublik Deutschland vertraut und von ihnen betroffen ist, in Wahlen Staatsgewalt aus\u00fcbt (Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes) und \u00fcber die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages mitentscheidet.<\/p>\n<p>Auslandsdeutsche, die nie einen Wohnsitz in Deutschland hatten, k\u00f6nnen ihr Wahlrecht in der Gemeinde im Inland aus\u00fcben, mit der sie nach ihrer Erkl\u00e4rung zu ihrer pers\u00f6nlichen Betroffenheit von den politischen Verh\u00e4ltnissen in Deutschland am engsten verbunden sind. \u00dcber den Antrag, der in diesen F\u00e4llen pers\u00f6nlich zu unterschreiben ist und deshalb nicht per E-Mail gestellt werden kann, entscheidet die Gemeinde nach den Umst\u00e4nden des Einzelfalls.<\/p>\n<p>Um die gesetzlichen Vorgaben f\u00fcr die Wahlteilnahme deutscher Staatsangeh\u00f6riger im Ausland zu erleichtern, w\u00e4re eine \u00c4nderung im Bundeswahlgesetz erforderlich (\u00a7 12 BWahlG). Initiativen zur Ausgestaltung und \u00c4nderung des Wahlrechts auf Bundesebene sind nach der bisherigen Staatspraxis Sache des Deutschen Bundestages. Die Bundesregierung bringt hierzu \u00fcblicherweise keine eigenen Gesetzentw\u00fcrfe ein.<\/p>\n<p>Die in der 20. Legislaturperiode beim Deutschen Bundestag eingesetzte Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit hatte sich mit der Frage des Wahlrechts Auslandsdeutscher befasst. In der Folge wurden jedoch die materiellen Voraussetzungen des Wahlrechts der Auslandsdeutschen nicht ge\u00e4ndert.<\/p>\n<p>Der Selbstorganisation der deutschen Minderheit in Polen, dem VdG, kommt in dem \u00fcberschaubaren Zeitraum vor einer Bundestagswahl eine besondere Verantwortung zur Information und Hilfestellung bei der Wahrnehmung des Wahlrechts zu.<\/p>\n<h2>Minderheitenpolitische \u00dcberlegungen:<\/h2>\n<p>Erlauben Sie mir nach der Darstellung der Rechtsgrundlagen noch einige minderheitenpolitische \u00dcberlegungen:<\/p>\n<p>Die Bundestagswahl ist der zentrale Ausdruck demokratischer Teilhabe in unserem Land. Sie gibt den B\u00fcrgern die M\u00f6glichkeit, \u00fcber die politische Zukunft Deutschlands mitzuentscheiden. Dieses demokratische Recht sollte auch f\u00fcr deutsche Staatsangeh\u00f6rige, die dauerhaft im Ausland leben, so wirksam wie m\u00f6glich ausgestaltet sein.<\/p>\n<blockquote><p>\u201eDie Aus\u00fcbung des Wahlrechts darf nicht an unn\u00f6tigen praktischen H\u00fcrden scheitern, gleichzeitig m\u00fcssen die Sicherheit, Integrit\u00e4t und Geheimhaltung der Wahl gew\u00e4hrleistet bleiben.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>Dies gilt in besonderer Weise f\u00fcr die Angeh\u00f6rigen der deutschen Minderheiten in Mittel- und Osteuropa. Sie bewahren seit Generationen die deutsche Sprache, Kultur und Identit\u00e4t \u2013 h\u00e4ufig unter schwierigen historischen Bedingungen. Sie pflegen enge famili\u00e4re, kulturelle und gesellschaftliche Beziehungen nach Deutschland und leisten einen wichtigen Beitrag zum gegenseitigen Verst\u00e4ndnis und zur Verst\u00e4ndigung in Europa.<\/p>\n<p>Gerade die deutsche Minderheit in Polen ist hierf\u00fcr ein eindrucksvolles Beispiel. Sie ist fest in der polnischen Gesellschaft verwurzelt und zugleich eng mit Deutschland verbunden. Zwar kann die Zugeh\u00f6rigkeit zur deutschen Minderheit allein noch kein Wahlrecht in der Bundesrepublik Deutschland begr\u00fcnden. Zahlreiche Angeh\u00f6rige der Minderheit besitzen aber die deutsche Staatsangeh\u00f6rigkeit und nehmen damit auch die Rechte und Pflichten deutscher Staatsb\u00fcrger wahr. Dazu geh\u00f6rt grunds\u00e4tzlich auch das Recht, an Wahlen zum Deutschen Bundestag teilzunehmen.<\/p>\n<div id=\"attachment_86055\" style=\"width: 1034px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-86055\" class=\"size-large wp-image-86055\" src=\"https:\/\/neueswochenblatt.pl\/wp-content\/uploads\/2026\/09\/bernd-f-foto-manu1-1024x768.jpg\" alt=\"\" width=\"1024\" height=\"768\" srcset=\"https:\/\/neueswochenblatt.pl\/wp-content\/uploads\/2026\/09\/bernd-f-foto-manu1-1024x768.jpg 1024w, https:\/\/neueswochenblatt.pl\/wp-content\/uploads\/2026\/09\/bernd-f-foto-manu1-300x225.jpg 300w, https:\/\/neueswochenblatt.pl\/wp-content\/uploads\/2026\/09\/bernd-f-foto-manu1-768x576.jpg 768w, https:\/\/neueswochenblatt.pl\/wp-content\/uploads\/2026\/09\/bernd-f-foto-manu1-1536x1152.jpg 1536w, https:\/\/neueswochenblatt.pl\/wp-content\/uploads\/2026\/09\/bernd-f-foto-manu1.jpg 2048w\" sizes=\"auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px\" \/><p id=\"caption-attachment-86055\" class=\"wp-caption-text\">Dr. Bernd Fabritius (links) mit den Mitgliedern des Bundes der Jugend der deutschen Minderheit und VdG-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerin Joanna Hassa (rechts) w\u00e4hrend seines Besuches in Oppeln im Oktober 2025.<br \/>Foto: M. Leibig<\/p><\/div>\n<p>In der Praxis ist die Wahrnehmung dieses Wahlrechts f\u00fcr viele Auslandsdeutsche jedoch mit erheblichen H\u00fcrden verbunden. Die Eintragung in das W\u00e4hlerverzeichnis, enge Fristen sowie die rechtzeitige \u00dcbersendung und R\u00fccksendung der Briefwahlunterlagen stellen viele Wahlberechtigte vor organisatorische Herausforderungen. Dies betrifft insbesondere Menschen, die au\u00dferhalb Deutschlands leben und auf internationale Postlaufzeiten angewiesen sind. So haben im Zuge der Bundestagswahl 2025 zahlreiche Deutsche im Ausland \u00fcber versp\u00e4tet eingegangene oder gar nicht mehr rechtzeitig zugestellte Briefwahlunterlagen berichtet. Allerdings waren die Fristen in diesem Fall aufgrund der vorgezogenen Neuwahl nach der Aufl\u00f6sung des Deutschen Bundestages verk\u00fcrzt. Wenn Wahlberechtigte trotz rechtzeitiger Antragstellung ihre Stimme faktisch nicht abgeben k\u00f6nnen, stellt dies eine Belastung f\u00fcr das Vertrauen in die praktische Aus\u00fcbung demokratischer Rechte dar.<\/p>\n<p>Deshalb ist es richtig, die bestehenden Verfahren sorgf\u00e4ltig zu \u00fcberpr\u00fcfen und M\u00f6glichkeiten zu pr\u00fcfen, wie die Wahlteilnahme von Auslandsdeutschen erleichtert werden kann, ohne die hohen Anforderungen an die Sicherheit, Integrit\u00e4t und Geheimhaltung der Wahl zu beeintr\u00e4chtigen. Dabei geht es nicht um Sonderrechte, sondern um die m\u00f6glichst effektive Gew\u00e4hrleistung eines bereits bestehenden demokratischen Rechts.<\/p>\n<p>Als Beauftragter der Bundesregierung f\u00fcr Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten ist mir die enge Verbundenheit der deutschen Minderheiten mit Deutschland ein besonderes Anliegen. Die Bundesregierung unterst\u00fctzt die deutschen Minderheiten als Br\u00fcckenbauer zwischen ihren Heimatstaaten und Deutschland. Diese Br\u00fcckenfunktion lebt vom Austausch, vom Vertrauen und von der aktiven Teilhabe.<\/p>\n<p>Auch die M\u00f6glichkeit, an demokratischen Entscheidungen in Deutschland mitzuwirken, ist Ausdruck dieser Verbundenheit. Wer deutscher Staatsangeh\u00f6riger und wahlberechtigt ist, sollte sein Wahlrecht unter praktikablen und verl\u00e4sslichen Bedingungen aus\u00fcben k\u00f6nnen \u2013 unabh\u00e4ngig davon, ob er in Berlin, Oppeln oder anderswo in Europa lebt.<\/p>\n<p>Die deutsche Minderheit in Polen hat in ihrer Geschichte immer wieder gezeigt, dass sie Verantwortung \u00fcbernimmt und sich f\u00fcr Verst\u00e4ndigung, Demokratie und ein friedliches Miteinander einsetzt. Dieses Engagement verdient Anerkennung und Unterst\u00fctzung. Dazu geh\u00f6rt auch, die tats\u00e4chliche Wahrnehmung demokratischer Mitwirkungsrechte im Blick zu behalten.<\/p>\n<p>Demokratie lebt von Beteiligung. Deshalb sollten wir gemeinsam daran arbeiten, dass das Wahlrecht deutscher Staatsangeh\u00f6riger im Ausland auch k\u00fcnftig m\u00f6glichst umfassend und zuverl\u00e4ssig ausge\u00fcbt werden kann. Dies st\u00e4rkt nicht nur die Verbindung zwischen Deutschland und seinen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern im Ausland, sondern auch das Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen.<\/p>\n<p style=\"text-align: right;\"><em><strong>Beauftragter der Bundesregierung f\u00fcr Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten <\/strong><\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: right;\"><em><strong>Dr. Bernd Fabritius<\/strong><\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Bundestagswahl ist das Herzst\u00fcck unserer parlamentarischen Demokratie. 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