{"id":70564,"date":"2025-09-26T13:10:38","date_gmt":"2025-09-26T11:10:38","guid":{"rendered":"https:\/\/neueswochenblatt.pl\/das-bezirksgericht-in-warschau-hat-die-klage-der-gemeinde-stubendorf-berucksichtigt\/"},"modified":"2025-09-26T13:10:38","modified_gmt":"2025-09-26T11:10:38","slug":"das-bezirksgericht-in-warschau-hat-die-klage-der-gemeinde-stubendorf-berucksichtigt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/neueswochenblatt.pl\/de\/das-bezirksgericht-in-warschau-hat-die-klage-der-gemeinde-stubendorf-berucksichtigt\/","title":{"rendered":"Das Bezirksgericht in Warschau hat die Klage der Gemeinde Stubendorf ber\u00fccksichtigt!"},"content":{"rendered":"<h1><strong>Ein weiterer Triumph der Gerechtigkeit<\/strong><\/h1>\n<p><strong>Am 24. September hat das Bezirksgericht in Warschau ein Urteil in der Klage der Gemeinde Stubendorf gegen den Staatsschatz wegen der Einschr\u00e4nkung des Deutschunterrichts als Minderheitensprache gef\u00e4llt \u2013 und die Klage in vollem Umfang stattgegeben. Gleichzeitig sprach es der Gemeinde Stubendorf den Betrag von 356.205,01 Z\u0142oty zu, zuz\u00fcglich der gesetzlichen Verzugszinsen ab dem 18. Oktober 2023 bis zur Zahlung sowie den Prozesskosten.<\/strong><\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Das bedeutet, dass die Gemeinde Stubendorf sich den Gemeinden <strong>Malapane, Chronstau und Walzen<\/strong> angeschlossen hat, die ebenfalls vor dem Bezirksgericht in Warschau ihre Klage gegen den Staatsschatz wegen der Einschr\u00e4nkung des Deutschunterrichts als Minderheitensprache gewonnen haben.<\/p>\n<p>Zur Erinnerung: Die Gesetzes\u00e4nderung, die in Polen zu einer Verringerung der Stundenzahl im Deutschunterricht als Minderheitensprache f\u00fchrte, war ein Beispiel eklatanter Diskriminierung, die ausschlie\u00dflich Kinder der deutschen Minderheit traf! Gleichzeitig wurde auch die Bildungs-Subvention in Gemeinden gek\u00fcrzt, in denen Deutsch als Minderheitensprache unterrichtet wurde. Im schlesischen Wojewodschaft gibt es 59 solcher Gemeinden. Nach Informationen des VdG haben sich neun von ihnen entschieden, die Zahl der Deutschstunden auf eigene Kosten zu erh\u00f6hen. Im Oppelner Wojewodschaft betraf die Regelung 54 Gemeinden, von denen 40 beschlossen haben, zus\u00e4tzliche Deutschstunden in unterschiedlichem Umfang aus ihren eigenen Budgets zu finanzieren.<\/p>\n<h2><strong>Gro\u00dfe Freude<\/strong><\/h2>\n<p>Neun dieser Gemeinden beschlossen, den Staatsschatz zu verklagen. Es handelt sich um die Gemeinden: Gro\u00df D\u00f6bern, Leschnitz, Murow, Reinschdorf, Krappitz, Stubendorf, Malapane, Chronstau und Walzen. Alle diese Gemeinden nahmen Anfang 2023 die Zusammenarbeit mit ausgew\u00e4hlten Anwaltskanzleien auf und reichten Klagen gegen den Staatsschatz ein, mit dem Ziel, Schadensersatz f\u00fcr die gek\u00fcrzte Bildungs-Subvention des Jahres 2022 zu erhalten.<\/p>\n<p>Wichtig ist \u2013 es war keine spontane Aktion. Das gesamte Vorgehen wurde vom <strong>Schlesischen Selbstverwaltungsverein <\/strong>koordiniert:<br \/>\n<em>\u201eDie Klagen wurden ab Juni 2023 eingereicht. Einige wurden von den Gerichten zur Pr\u00fcfung angenommen, andere abgewiesen \u2013 doch gegen diese Abweisungen wurden Berufungen eingelegt, die akzeptiert wurden. Ergebnis? Die Klagen der genannten neun Gemeinden werden derzeit von den Gerichten inhaltlich gepr\u00fcft\u201c<\/em> \u2013 sagt \u0141ukasz Jastrzembski, Vorsitzender des Schlesischen Selbstverwaltungsvereins.<\/p>\n<p>Wie man sieht, mit positivem Ergebnis: Im Februar 2024 erging ein g\u00fcnstiges Urteil f\u00fcr die Gemeinde Malapane. \u00c4hnlich war es am 16. Juni dieses Jahres f\u00fcr die Gemeinde Chronstau, am 26. Juni f\u00fcr die Gemeinde Walzen und nun \u2013 am 24. September \u2013 f\u00fcr die Gemeinde Stubendorf.<\/p>\n<h2><strong>Noch Geduld gefragt<\/strong><\/h2>\n<p><em>\u201eDie Verhandlung fand am 1. September dieses Jahres statt, und schon am 24. September erhielten wir das Urteil, \u00fcber das wir uns sehr freuen. Uns ist jedoch bewusst, dass dies nicht das Ende der Auseinandersetzung ist\u201c<\/em> \u2013 informiert die B\u00fcrgermeisterin der Gemeinde Stubendorf, Marzena Baksik.<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong><span style=\"color: #ffcc00;\">Marzena Baksik: <em>\u201eDie Verhandlung fand am 1. September dieses Jahres statt, und schon am 24. September erhielten wir das Urteil, \u00fcber das wir uns sehr freuen. Uns ist jedoch bewusst, dass dies nicht das Ende der Auseinandersetzung ist.\u201c<\/em><\/span><\/strong><\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Auf die Auszahlung der Mittel muss man allerdings noch warten, da es sich lediglich um ein Urteil der ersten Instanz handelt. Das bedeutet, dass das Bildungsministerium Berufung einlegen kann. Sollte das geschehen \u2013 was nicht ausgeschlossen ist \u2013 kommt die Sache erneut vor Gericht.<\/p>\n<p>Trotzdem zeigt bereits das Urteil der ersten Instanz, dass es sich gelohnt hat, den Rechtsweg zu beschreiten, auch wenn das Urteil noch nicht rechtskr\u00e4ftig ist. Doch das, was geschehen ist, zeigt eindeutig die Berechtigung und Realit\u00e4t der Anspr\u00fcche der Gemeinden, die sich zu diesem Schritt entschlossen haben.<\/p>\n<p><em>\u201eAuch ich glaube an einen so positiven Ausgang dieser Sache und dass wir die von unserer Gemeinde getragenen Kosten zur\u00fcckerstattet bekommen. Das w\u00fcnsche ich auch den \u00fcbrigen Gemeinden. Dann wird man endg\u00fcltig von einem Erfolg sprechen k\u00f6nnen. Vorerst jedoch m\u00fcssen wir uns in Geduld \u00fcben\u201c<\/em> \u2013 erg\u00e4nzte die B\u00fcrgermeisterin von Stubendorf, Marzena Baksik.<\/p>\n<h2><strong>Es soll geschehen<\/strong><\/h2>\n<p>Es bleibt uns, allen Gemeinden, die sich entschieden haben, den Staatsschatz in dieser Angelegenheit zu verklagen, ebenso g\u00fcnstige Entscheidungen zu w\u00fcnschen \u2013 so wie jene, die bereits in den F\u00e4llen von Malapane, Chronstau, Walzen und Stubendorf gefallen sind. Gleichzeitig warten wir ungeduldig auf die schriftlichen Begr\u00fcndungen der Urteile f\u00fcr diese vier Gemeinden.<\/p>\n<p>M\u00f6gen sie so schnell wie m\u00f6glich \u2013 und nat\u00fcrlich positiv \u2013 erfolgen. Sollte das geschehen, wird es auch den Verantwortlichen anderer Gemeinden Glauben an die Gerechtigkeit geben sowie \u201eR\u00fcckenwind\u201c im Bem\u00fchen, das zur\u00fcckzuerhalten, was ihnen durch brutale und unbegr\u00fcndete Diskriminierung unrechtm\u00e4\u00dfig genommen wurde.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein weiterer Triumph der Gerechtigkeit Am 24. September hat das Bezirksgericht in Warschau ein Urteil in der Klage der Gemeinde Stubendorf gegen den Staatsschatz wegen der Einschr\u00e4nkung des Deutschunterrichts als Minderheitensprache gef\u00e4llt \u2013 und die Klage in vollem Umfang stattgegeben. 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