Politik / Recht: Es gibt Hoffnung, dass Richter mit doppelter Staatsbürgerschaft wieder Recht sprechen dürfen
Das Justizministerium möchte die seit dem 3. April 2018 geltende Regelung aufheben, wonach Richter ausschließlich die polnische Staatsbürgerschaft besitzen dürfen. Sollte dies umgesetzt werden, könnten Richter in Polen künftig auch die Staatsangehörigkeit anderer Länder besitzen – ein Schritt zurück zur Normalität.
Die Chancen auf eine Rückkehr zu dieser Normalität stehen gut. Die Abschaffung der Pflicht, dass Richter und Staatsanwälte ausschließlich polnische Staatsbürger sein müssen, ist nämlich Ziel eines vom Justizministerium vorbereiteten Gesetzentwurfs zur Änderung des Gesetzes über die ordentliche Gerichtsbarkeit.
Unlogische Vorschriften
Zur Erinnerung: Personen, die vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung im April 2018 eine doppelte Staatsangehörigkeit besaßen, erhielten ein halbes Jahr Zeit, um die ausländische – also nicht polnische – Staatsangehörigkeit aufzugeben.
„Die Pflicht, nur einen polnischen Pass zu besitzen, gilt nicht für Mitarbeiter des zivilen Geheimdienstes und der Gegenspionage – aber für die militärischen Geheimdienste schon.“
Diese Vorschrift stieß damals auf massive Kritik, auch seitens der Betroffenen selbst, die auf ihre Verfassungswidrigkeit hinwiesen. Zudem zeigten und zeigen die Fakten die Unvernunft dieser Regelung. Nach Ansicht des Bürgerrechtsbeauftragten fehlt für eine solche Unterscheidung jede sachliche Begründung. Wie sehr das Gesetz inkonsequent ist, zeigen folgende Beispiele:
Richter der ordentlichen Gerichte und des Obersten Gerichts dürfen keine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen –
aber Richter der Verwaltungsgerichte und des Obersten Verwaltungsgerichts schon.
Beamte des Zentralen Antikorruptionsbüros (CBA) dürfen keine doppelte Staatsangehörigkeit besitzen –
aber Polizisten dürfen es.
Die Pflicht, nur einen polnischen Pass zu besitzen, gilt nicht für Mitarbeiter des zivilen Geheimdienstes und Gegenspionagewesens –
aber für die militärischen Geheimdienste schon.
Der Präsident des Instituts für Nationales Gedenken (IPN) darf ausschließlich polnischer Staatsbürger sein –
der Direktor des Pilecki-Instituts dagegen nicht.
Was sieht der Entwurf vor?
Die fehlende Logik dieser Vorschriften hat dazu geführt, dass nun ein Gesetzentwurf ausgearbeitet wurde, der dieses Problem beheben soll.

Pojawiła się szansa na powrót sprawiedliwości.
Foto: Joseolgon/Wikipedia
Nach den jüngsten Informationen, die uns vorliegen, hat der Entwurf bereits die Zustimmung der Leitung des Justizministeriums erhalten und befindet sich in der Endphase der internen legislativen Arbeiten.
Darüber hinaus erklärte der stellvertretende Justizminister Dariusz Mazur im Gespräch mit Polskie Radio, dass es um die Rückkehr zu den Regeln gehe, die bis 2018 galten. Er sagte:
„Es geht um die Wiederherstellung der Normalität. Der Besitz einer doppelten Staatsbürgerschaft hindert niemanden daran, Mitglied der Regierung oder Abgeordneter zu sein – warum also sollte er daran hindern, Richter zu werden? Das ist ein Ausdruck von Diskriminierung.“